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Ministerium weist Berichte über "Säuberungen" bei Polizei wegen AfD-Nähe zurück
Das Bundesinnenministerium ist Medienberichten entgegen getreten, wonach in der AfD aktive Bundespolizisten angeblich aus dem Dienst entfernt werden sollen. Das sei "nicht richtig", sagte ein Sprecher von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) am Freitag in Berlin. Zwar könne eine Mitgliedschaft in der AfD Zweifel an der beamtenrechtlichen Verfassungstreue aufkommen lassen und es bestehe grundsätzlich die Möglichkeit eines Disziplinarverfahrens. "Es gibt aber keinen Automatismus."
In sozialen Netzwerken und Medien war in den vergangenen Tagen über Pläne des Ministeriums berichtet und spekuliert worden, dass Beamte der Bundespolizei, die sich in der AfD engagieren, per Erlass aus dem Dienst entfernt werden sollen.
Parteichefin und Kanzlerkandidatin Alice Weidel hatte dazu am Mittwoch erklärt, das sei "ein grundrechtswidriger Angriff auf die politische Meinungsfreiheit und die Unabhängigkeit unserer Sicherheitsbehörden".
Weidel warf Faeser einen "gravierenden Amtsmissbrauch" vor und sprach von "politisch motivierten Säuberungen in Behörden". Die AfD werde sich "mit allen rechtlichen Mitteln" dagegen wehren.
Der Sprecher des Bundesinnenministeriums verwies auf die geltende Rechtslage. Es komme immer auf die "Umstände des Einzelfalls" an. Es gehe zudem nicht um eine bloße Mitgliedschaft, sondern auch um die Frage von aktiver Betätigung und zum Beispiel auch darum, um welchen Landesverband es sich handle.
Die AfD wird auf Bundesebene vom Verfassungsschutz als rechtsextremistischer Verdachtsfall beobachtet. Einige Landesverbände werden hingegen als gesichert rechtsextremistisch eingestuft.
Der Sprecher verwies darauf, dass "auf keinen Fall alle Fälle über einen Kamm" geschoren werden dürften. Im Übrigen gelte die Pflicht zur Verfassungstreue allgemein für Beamtinnen und Beamte und nicht nur für die Bundespolizei.
C.Kovalenko--BTB