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Gericht: Polizeischüler durfte wegen rassistischer Sprüche entlassen werden
Ein Polizeischüler aus Nordrhein-Westfalen durfte wegen frauenfeindlicher und rassistischer Sprüche entlassen werden. Das entschied das Verwaltungsgericht Aachen in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil. Die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf wegen Zweifeln an seiner charakterlichen Eignung sei rechtmäßig erfolgt. (1 K 796/22)
Das Polizeipräsidium Aachen hatte dem Polizeischüler zugleich die weitere Ableistung des Vorbereitungsdiensts untersagt. Seine Entscheidung stützte es im Wesentlichen auf überstimmende Aussagen von Dozenten und Kommilitonen, dass der Mann während des Studiums an der Hochschule der Polizei durch herablassendes Verhalten gegenüber Frauen und rassistische Äußerungen aufgefallen sei. Der Polizeischüler klagte gegen seine Entlassung.
Die Bewertung des Polizeipräsidiums, dem Kläger fehle es an der charakterlichen Eignung für den Polizeidienst, bleibe im Rahmen des dem Dienstherrn zustehenden Beurteilungsspielraums und sei rechtlich nicht zu beanstanden, befand nun das Verwaltungsgericht. Auch bei Anwärtern für den Polizeivollzugsdienst sei ein absolut korrektes Verhalten gegenüber der Rechtsordnung und im Umgang miteinander unabdingbar.
Der Dienstherr darf und muss von einem Polizeibeamten erwarten, dass er stets deeskalierend und besonnen auftritt und sich auch im innerdienstlichen Bereich weder frauenverachtend noch fremdenfeindlich oder rassistisch äußert, wie aus dem Urteil weiter hervorgeht. Dagegen kann Berufung beim nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht in Münster beantragt werden.
E.Schubert--BTB