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Bundestag: AfD fordert Bas zur Sitzungs-Absage auf und droht mit Rechtsstreit
Die AfD hat Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) aufgefordert, die geplanten Sondersitzungen des alten Parlaments zur Verabschiedung der Finanzbeschlüsse von Union und SPD abzusagen und andernfalls mit dem Gang nach Karlsruhe gedroht. "Die AfD-Fraktion wird mit allen Möglichkeiten versuchen, zu verhindern, dass mit dem 'alten' Bundestag noch versucht wird, weitreichende Grundgesetzänderungen herbeizuführen", teilte die Fraktion am Freitagnachmittag mit.
"In einem ersten Schritt" habe die Fraktion Bas am Freitag "mit anwaltlichem Schreiben aufgefordert", die geplanten Sondersitzungen abzusagen, hieß es weiter. Sollte diese der Aufforderung bis Montag nicht nachkommen, würden die Fraktion sowie einzelne Abgeordnete das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe anrufen.
Die AfD hält das Vorgehen für verfassungswidrig. "Nach Ansicht der Fraktion ist bereits die Einberufung nichtig", teilte diese mit. Ein Drittel der Abgeordneten müssen laut Grundgesetz eine Sondersitzung beantragen. Doch "nach Angaben der Bundestagspräsidentin" hätten "lediglich die Fraktionen von CDU und SPD, nicht aber wie vom Grundgesetz gefordert, ein Drittel aller Abgeordneten die Einberufung des Bundestages verlangt", teilte die AfD-Fraktion mit.
"Aus den Willensbekundungen der Fraktionsführungen von CDU und SPD kann die Bundestagspräsidentin aber nicht automatisch schließen, dass jeder einzelne Abgeordnete der Fraktion dieser Forderung auch tatsächlich zustimmt", hieß es weiter. "Dadurch werden die Rechte der einzelnen Abgeordneten des Bundestages verletzt."
Zudem bezweifele die AfD-Fraktion grundsätzlich, dass Bas den aktuellen Bundestag – abgesehen von Notfällen – zu weiteren außerordentlichen Sitzungen einberufen dürfe. Das gelte insbesondere, wenn das alte Parlament über wesentliche Fragen wie die Grundgesetzänderungen entscheiden soll.
Für den 13. und den 18. März wurden Sondersitzungen des scheidenden Bundestags anberaumt, der über das zwischen Union und SPD ausgehandelte Finanzpaket debattieren und abstimmen soll. Weil es sich um Grundgesetzänderungen handelt, ist eine Zweidrittelmehrheit nötig, die Union und SPD zum Beispiel gemeinsam mit den Grünen haben. Im neuen Bundestag verfügt die deutlich erstarkte AfD zusammen mit der Linken über eine Sperrminorität.
AfD-Parlamentsgeschäftsführer Stephan Brandner forderte Bas auf, mit einer Absage "Schaden von der Demokratie abzuwenden". Brandner erklärte: "Ganz offensichtlich erfolgt die Einberufung des alten Bundestages ausschließlich mit Blick auf die dort zu erwartenden politischen Mehrheiten. Das ignoriert den Wählerwillen, der sich bei der Bundestagswahl vor knapp zwei Wochen gezeigt hat."
In der "Rheinischen Post" kritisierte Brandner auch, die Abgeordneten hätten "nicht genügend Zeit zur Einarbeitung und zur politischen Willensbildung, um über Grundgesetzänderungen zu entscheiden".
Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, hält es dagegen für verfassungsgemäß, eine Änderung der Schuldenregeln im Grundgesetz vom noch amtierenden Bundestag beschließen zu lassen. "Juristisch habe ich überhaupt keine Bedenken, wenn eine Reform der Schuldenbremse mit den alten Mehrheiten beschlossen wird", sagte er den Funke-Zeitungen. Er verwies auf Artikel 39 des Grundgesetzes, wonach die Wahlperiode mit dem Zusammentritt eines neuen Bundestages endet. "Der jetzt amtierende Bundestag ist also noch in vollem Umfang demokratisch legitimiert."
Auf Artikel 39 Absatz 3 des Grundgesetzes verwies auch Brandner - dieser besagt unter anderem, dass der Präsident des Bundestages das Parlament in seiner neuen Zusammensetzung früher einberufen kann – und hierzu verpflichtet sei, wenn ein Drittel der Mitglieder, der Bundespräsident oder der Bundeskanzler es verlangen. Brandner rief vor diesem Hintergrund die Linke dazu auf, "über ihren Schatten zu springen" und mit der AfD zusammenzuarbeiten, um das Drittel-Quorum zu erreichen.
K.Thomson--BTB