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Foto von hilflosem Häftling und Waffenbesitz: Gericht entfernt Justizbeamten aus Dienst
Ein Justizbeamter aus Niedersachsen ist wegen unerlaubten Schusswaffenbesitzes und Fotografierens eines Häftlings in hilfloser Lage per Gerichtsurteil aus dem Dienst entfernt worden. Dies entschied das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg und verschärfte damit nach eigenen Angaben vom Dienstag ein in der Vorinstanz vom Verwaltungsgericht Hannover gefälltes Urteil. Der Mann sei aus dem Beamtenverhältnis zu entlassen. (Az.: 3 LD 16/23
Das Verwaltungsgericht hatte den 42-Jährigen lediglich zurückgestuft. Der Beamte war 2020 in zwei Strafprozessen von Amtsgerichten wegen unerlaubten Waffenbesitzes und der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs sowie von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen zu Bewährungs- und Geldstrafen verurteilt worden. Die Entscheidung des OVG ist rechtskräftig.
Der Mann hatte bei seiner Vernehmung angegeben, sich die Waffe aufgrund einer Bedrohungssituation beschafft zu haben, weil er einen Überfall des Ex-Partners seiner Ehefrau fürchtete. Das OVG wertete dies aber anders als das Verwaltungsgericht. Die Bedrohungssituation habe zum Zeitpunkt der Beschlagnahmung der Waffe nicht mehr bestanden, stellte der Senat fest.
Bei dem weitergeleiteten Foto handelte es sich um ein Bild eines Häftlings, der sich aufgrund von Drogenkonsum in hilfloser Lage befand. Aus Sicht des Verwaltungsgerichts war zu berücksichtigen, dass der Beamte es lediglich seiner Frau schickte und der Gefangene eine OP-Maske trug. Auch dies sah das OVG anders. Der Beamte habe die Hilflosigkeit des Mannes zur Schau gestellt und damit dessen höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt.
In beiden Fällen handelt es sich laut OVG um gravierende Vorsatzstraftaten, die in Bezug zum Statusamt des Beamten stehen. Daher sei das Dienstvergehen als besonders schwerwiegend zu bewerten, erklärte der zuständige Senat. Er habe sich in so hohem Maße als unzuverlässig erwiesen, "dass das Vertrauen des Dienstherren und der Allgemeinheit in ihn endgültig verloren" sei. Er sei deshalb aus dem Beamtenverhältnis zu entfernen.
Gegen die Entscheidung sind demnach keine Rechtsmittel mehr möglich. Sie wurde nach Gerichtsangaben mit der Verkündung am Montag rechtskräftig.
M.Odermatt--BTB