-
Umwelthilfe: Vier von fünf Bussen in deutschen Großstädten fahren noch mit Diesel
-
ALEX BODI TREIBT EXPANSION VORAN: ALIX-LASERS-SHOWROOM IN BUKAREST GEPLANT
-
Mehr als zwei Drittel der Studienanfänger bleiben im eigenen Bundesland
-
Industrieaufträge im August eingebrochen - Dreimonatsbilanz aber noch positiv
-
Industrie warnt vor AfD-Regierung in Sachsen-Anhalt
-
Tödlicher Unfall in Hessen: 65-Jähriger auf Autobahn überfahren
-
US-Zwischenwahlen: Trump will Wahlspots für sich aus eigener Tasche bezahlen
-
NFL: Falcons bezwingen die Saints
-
AXA-Umfrage: Knappe Hälfte psychisch Erkrankter sucht Hilfe bei KI
-
Angriffe der Huthi-Miliz: Türkei und Pakistan entsenden Truppen nach Saudi-Arabien
-
Wadephul betont Bedeutung von Klimaschutz für die Sicherheit
-
Zwei Tore, eine Vorlage: Stützle gewinnt deutsches NHL-Duell
-
"Anders gestrickt": Tuchel beeindruckt von Kane
-
Als "Messi-Fan": Tresoldi schläft in Ronaldos Zimmer
-
Wichtige Delegierte der COP31-Vorverhandlungen zu Besuch in Pazifikstaat Tuvalu eingetroffen
-
Keine DFB-Stimme für Infantino: "Müssen ihn vom Platz stellen"
-
Schülerproteste in Frankreich: Weiterer Aktionstag erwartet
-
Wadephul hält Rede bei Klima- und Sicherheitskonferenz in Berlin
-
Sachsen-Anhalt: Neuer Landtag wählt in erster Sitzung Präsidenten
-
Nach deutschem Erfolg in der Medizin: Nobelpreis für Physik wird verkündet
-
Entscheidung über Schadenersatzklage nach Germanwings-Absturz
-
Trump begrüßt "großen" Sieg von Bolsonaro-Sohn bei erster Wahlrunde in Brasilien
-
Britischer Bestsellerautor Jeffrey Archer im Alter von 86 Jahren gestorben
-
Bericht: Zahl der Kriegsdienstverweigerer stark angestiegen
-
Krise in Rumänien: Präsident nominiert vierten Kandidaten für Amt des Regierungschefs
-
Trump: Haben Bomber nach "Drohungen" von britischem Militärstützpunkt abgezogen
-
Super-Olise erlöst Frankreich: Erster Heimsieg für Zidane
-
Iranischer Präsident nennt Verhandlungen mit den USA "sinnlos"
-
KI-Experte Coxon wiederholt Warnung vor möglicher "Auslöschung der Menschheit"
-
Wadephul sieht "weitergehende Pläne" Moskaus über die Ukraine hinaus
-
Maduro-Sohn: US-Haft schadet herzkranker Maduro-Ehefrau Cilia Flores
-
Gouverneur: Mindestens fünf Tote in Charkiw bei russischen Angriffen mit Lenkbomben
-
Deutscher Buchpreis geht an Shida Bazyar und "Die Lücken"
-
Schülerproteste in Frankreich: Mehrere Jugendliche schwer verletzt
-
Wegen Verfolgung von Frauen: Strafgericht erlässt Haftbefehle gegen Taliban-Minister
-
Merz betont Bedeutung der Sicherheit des Baltikums für die Sicherheit Deutschlands
-
In Ungnade gefallener Top-Republikaner Dennis Hastert stirbt 84-jährig
-
Urteil: Preiserhöhung von Extraenergie trotz Preisgarantie unzulässig
-
AfD will EU und Eurozone reformieren - Boehringer bestreitet Kurswechsel
-
Nach Wahl: Parlament in Äthiopien bestätigt Ministerpräsident Abiy im Amt
-
Kiew gibt Nutzung von KI-Luftabwehrgeschützen bekannt
-
Frühere Trump-Sprecherin Leavitt arbeitet künftig bei Fox News
-
Duisburg: 16-Jähriger zweimal in wenigen Stunden mit geklauten Fahrzeugen erwischt
-
Vorstoß für Gesetzesänderung: Strafen für Leugnung des Existenzrechts Israels
-
USA ziehen nach verdächtigem Vorfall B-1-Bomber von britischem Militärstützpunkt ab
-
Medwedew schießt Fan ab: Djokovic nach Eklat im Finale
-
Durch Autorennen getötetes Kind: In Hamburg verhängte Haftstrafen rechtskräftig
-
Medizin-Nobelpreis für Forscher aus Deutschland und den USA
-
Drei Jahre nach Hammerskins-Razzia: Geldstrafe wegen Waffenbesitzes
-
Verbände fordern Stopp einer Plastiksteuer "im Schnellverfahren"
Verfassungsbeschwerde gegen Rundfunkbeitrag scheitert in Karlsruhe
Eine Verfassungsbeschwerde gegen den Rundfunkbeitrag ist in Karlsruhe gescheitert. Ein Mann aus dem Berichtsgebiet des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR) wehrte sich vor dem Bundesverfassungsgericht dagegen, Beiträge für 2014 und 2015 zahlen zu müssen, wie dieses am Mittwoch mitteilte. Seine Beschwerde scheiterte aber schon daran, dass er die wesentlichen Fragen nicht zuvor von den zuständigen Verwaltungsgerichten hatte klären lassen. (Az. 1 BvR 622/24)
Es ging um insgesamt knapp 300 Euro inklusive Säumnisgebühren. Der Mann bemängelte unter anderem, dass die MDR-Aufsichtsgremien nicht transparent und nicht staatsfern genug arbeiteten. Das zeige sich vor allem am Umgang mit Programmbeschwerden. Bürgerinnen und Bürger können Programmbeschwerden über ausgestrahlte Sendungen an den Rundfunkrat schicken, wenn ihrer Meinung nach Programmgrundsätze verletzt wurden.
Der Mann gab an, dass er wegen des Umgangs damit keinen individuellen Vorteil durch den MDR in Form eines ausgewogenen Programms habe, der den Rundfunkbeitrag rechtfertigen könne. In Karlsruhe beklagte er, dass er in verschiedenen Grundrechten verletzt werde.
Zunächst wandte er sich an den MDR selbst, der seinen Widerspruch aber im März 2018 zurückwies. Daraufhin zog der Mann vor das Verwaltungsgericht Leipzig. Auch dieses entschied im Juni 2021 gegen ihn. Das sächsische Oberverwaltungsgericht in Bautzen lehnte die Zulassung seiner Berufung im Januar 2024 ab.
Gegen die Entscheidungen aus Sachsen wandte sich der Mann an das Bundesverfassungsgericht. Dieses erklärte seine Beschwerde aber nun für unzulässig. Er habe nicht alle Möglichkeiten genutzt, um im verwaltungsgerichtlichen Verfahren klären zu lassen, ob die Aufsichtsgremien des MDR 2014 und 2015 den Geboten von Staatsferne und Transparenz genügt hätten und es somit einen individuellen Vorteil in Form eines vielfältigen und ausgewogenen Programms gegeben habe.
P.Anderson--BTB