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Richterwahl: Bartsch nennt Bedingungen für Unterstützung der Linksfraktion
Der Linken-Politiker Dietmar Bartsch hat Bedingungen für die Unterstützung seiner Bundestagsfraktion bei der Wahl eines neuen Verfassungsrichters genannt. Weil sie auch die Stimmen seiner Fraktion benötige, sei es "zwingend, dass die Union auf uns zukommt", sagte Bartsch der "Welt" (Montagausgabe).
Hintergrund ist das Scheitern von Linksfraktionschefin Heidi Reichinnek bei der Wahl ins Geheimdienstgremium des Bundestags, vermutlich wegen fehlender Stimmen der Union. Das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) überwacht die Arbeit des Bundesnachrichtendienstes, des Militärischen Abschirmdienstes und des Bundesamts für Verfassungsschutz. Auch Linken-Chefin Ines Schwerdtner fiel bei der Wahl in ein weiteres Bundestagsgremium durch.
"Ich gehe davon aus, dass Heidi Reichinnek und Ines Schwerdtner in einem neuen Wahlgang, den wir sicher beantragen werden, gewählt werden", sagte Bartsch der "Welt". Damit würde "diese irrsinnige Blockade korrigiert". "Diese Wahlen hängen natürlich mit der in der nächsten Woche anstehenden Verfassungsrichterwahl zusammen", fügte der Linkspolitiker hinzu.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat zwei derzeitige Bundesrichter und eine Bundesrichterin zur Wahl als Verfassungsrichter vorgeschlagen, weil bislang noch immer kein Nachfolger für den scheidenden Verfassungsrichter Josef Christ gefunden ist. Das Vorschlagsrecht für seine Nachfolge hatte die Union. Die Fraktionen konnten sich vor der Bundestagswahl im Februar aber auf keine Personalie einigen.
Es gibt 16 Verfassungsrichterinnen und -richter, die je zur Hälfte von Bundestag und Bundesrat gewählt werden. Diesmal ist der Bundestag an der Reihe. Im Plenum ist dafür eine Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen notwendig. Im neuen Bundestag haben Union, SPD und Grüne zusammen keine solche Mehrheit. Ein Vorschlag bräuchte daher auch die Zustimmung der Linksfraktion.
N.Fournier--BTB