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Regierung will im Zivilrecht Online-Verfahren vor Gericht ermöglichen
Die Bundesregierung will in bestimmten Fällen im Zivilrecht reine Online-Verfahren vor Gericht ermöglichen. Der am Mittwoch vom Kabinett beschlossene Gesetzentwurf sieht diese Option laut Bundesjustizministerium für solche Prozesse vor, die auf die Zahlung einer Geldsumme abzielen. Das Verfahren soll nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens zunächst an ausgewählten Amtsgerichten erprobt werden.
Die Einreichung einer Klage soll in diesen Fällen mittels digitaler Eingabesysteme möglich sein. Dabei sollen die Klagenden durch Abfragedialoge unterstützt werden. Hierfür soll der kostenlose Dienst "Mein Justizpostfach" angeboten werden. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sollen über die bereits bestehende Infrastruktur des elektronischen Anwaltspostfachs einbezogen werden.
Eine Änderung der Zivilprozessordnung soll es zunächst für die Erprobungsphase erleichtern, Verfahren ohne eine mündliche Verhandlung beziehungsweise durch eine Ausweitung von Videoverhandlungen zu führen. Dabei sind auch Erleichterungen im Beweisverfahren geplant. Statt einer Urteilsverkündung soll dessen rechtswirksame digitale Zustellung möglich sein.
"Hieraus ergeben sich Entlastungs-Potenziale für die Fallbearbeitung bei den Gerichten", erklärte dazu das Bundesjustizministerium. Mögliche Anwendungsbereiche seien vor allem sogenannte Massenverfahren, wie zum Beispiel Forderungen im Bereich von Fluggastrechten. Gerichtsgebühren sollen für Online-Verfahren abgesenkt werden, um diese wirtschaftlich attraktiv zu machen.
M.Furrer--BTB