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Schwarzarbeit in Fischrestaurant: Paar soll 18.000 Euro Grundsicherung zurückzahlen
Weil eine Frau in einem Fischrestaurant schwarz gearbeitet haben soll, sollen sie und ihr Partner rund 18.000 Euro Grundsicherung zurückzahlen. Dies entschied das niedersächsische Landessozialgericht in Celle laut Mitteilung vom Mittwoch. Zwar ließ sich rückblickend nicht mehr feststellen, wie viel die Frau tatsächlich verdient hatte. Dennoch müsse ein Leistungsbezieher "in einer solchen Konstellation so behandelt werden, als habe keine Hilfebedürftigkeit bestanden".
Das Paar aus Ostfriesland hatte laut Gerichtsangaben von 2007 bis 2013 Grundsicherung bezogen. Die Frau war in dieser Zeit als Küchenhilfe in einem Fischrestaurant geringfügig beschäftigt und gab ein Einkommen von 100 Euro im Monat an. In Folgeanträgen habe sie zum Einkommen teils keine Angaben gemacht oder ein solches ausdrücklich verneint, hieß es weiter.
Im Jahr 2016 stieß der Zoll im Zuge einer Steuerprüfung bei der Leiterin des Fischrestaurants auf Lohnlisten, die auf Schwarzlöhne hinwiesen. Diese Erkenntnisse wurden auch mit dem Leistungsträger der Grundsicherung geteilt.
Die Behörde nahm die Bewilligung der Grundsicherung daraufhin zurück und forderte von dem Paar die Erstattung der gezahlten Gelder. Das Paar hielt hingegen an seiner Darstellung fest, dass die Frau nur 100 Euro im Monat verdient habe. Ein Strafprozess wegen Leistungsbetrugs gegen die beiden endete mit einem Freispruch.
Das Landessozialgericht sah die Darstellung des klagenden Paars dennoch als widerlegt an. Die Hauptzeugin habe in dem Verfahren eingeräumt, Schwarzlöhne gezahlt zu haben. Weitere Zeugen hätten auch bestätigt, dass die Klägerin regelmäßig und nicht nur aushilfsweise in dem Fischrestaurant gearbeitet habe.
Das Gericht entschied, die Kläger hätten "nicht hinreichend an der Aufklärung mitgewirkt und versucht, die Einkünfte zu verschleiern". Der Leistungsträger dürfe sich daher auf eine Beweislastumkehr berufen, wodurch nicht die Behörde das genaue Einkommen nachweisen muss, sondern die Betroffenen belegen müssen, dass sie hilfebedürftig waren. Das Urteil fiel in der vergangenen Woche.
D.Schneider--BTB