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Kabinett ändert Krankenhausreform - Warken geht von Klinikschließungen aus
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch Änderungen an der Krankenhausreform beschlossen. Der Gesetzentwurf räumt den Ländern mehr Zeit zur Umsetzung der Reform ein. Die Neuregelung soll außerdem den befristeten Weiterbetrieb insbesondere von kleinen Kliniken sichern, die von Schließung bedroht sind. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) machte aber klar, dass die Reform trotz der Überarbeitung am Ende spürbare Auswirkungen für viele Menschen vor Ort haben werde.
"Es wird weniger Krankenhäuser geben, Krankenhäuser werden zusammengelegt, Krankenhäuser schließen", sagte Warken im Deutschlandfunk. "Es werden künftig die Kliniken am Netz bleiben, die auch wirtschaftlich arbeiten können." Die Reform solle gewährleisten, "dass wir eine gut erreichbare Grundversorgung haben". Allerdings würden bestimmte Leistungen in kleineren Krankenhäusern wegfallen, so dass "man dann, wenn man einen speziellen Eingriff benötigt, einen weiteren Weg in Kauf nimmt".
Durch die Gesetzesänderung bekommen die Länder mehr Zeit: Die Reform soll erst 2030 voll wirksam werden - ein Jahr später als ursprünglich geplant. Zudem soll es gerade für kleinere Kliniken mehr Ausnahmen bei den strengen Qualitäts- und Personalvorgaben gelten: Sie sollen weiter betrieben werden können, auch wenn sie die Vorgaben nicht erfüllen. So sollen unpopuläre Klinikschließungen auf dem Land verhindert werden.
Diese Ausnahmen sind aber auf drei Jahre beschränkt. Über die Ausnahmen entscheiden die Länder. Vor allem die unionsgeführten Länder hatten bei Warken darauf gedrängt, hier mehr Autonomie zu erhalten. Die Union hätte sich auch eine längere Dauer der Ausnahmeregelungen vorstellen können, allerdings war die SPD dagegen.
Eine Änderung gibt es auch beim Transformationsfonds, mit dem der Umbau der Krankenhauslandschaft finanziert werden soll. Bislang sollte dieser 50 Milliarden Euro schwere Topf je zur Hälfte von den Ländern und den Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) gefüllt werden.
Den Anteil der Kassen will jetzt der Bund übernehmen und aus dem Sondervermögen "Infrastruktur und Klimaneutralität" bezahlen - damit kommen letztlich die Steuerzahler und nicht die GKV-Versicherten für die Kosten auf. Zudem übernimmt der Bund nun in den ersten vier Jahren der Umsetzung der Reform jährlich eine Milliarde Euro zur Entlastung der Länder.
Die ursprüngliche Reform ihres Amtsvorgängers Karl Lauterbach von der SPD habe an verschiedenen Stellen "den Praxischeck bisher nicht bestanden", erklärte Warken. Den Krankenhäusern werde nun genügend Zeit gelassen, "die neuen Qualitätsvorgaben auch umzusetzen".
Die Gesetzlichen Krankenkassen bewerteten die Reform kritisch. Stefanie Stoff-Ahnis, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, bemängelte den großen Einfluss der Länder auf die Ausnahmeregelungen für Krankenhäuser bei den Qualitätsstandards: "Die Behandlungsqualität darf doch nicht davon abhängen, in welchem Bundesland jemand ins Krankenhaus kommt, genau das droht nun."
Die Chefin des AOK-Bundesverbandes, Carola Reimann, sprach von einer "Aufweichung wichtiger Qualitätsvorgaben für die Kliniken". Den Bundesländern würden nun "zahlreiche Hintertüren zur Abweichung von den ursprünglich verbindlich festgeschriebenen Qualitätsvorgaben geöffnet". Das sei "nicht im Sinne der Patientensicherheit".
Mit der Reform reagiert die Bundesregierung auf die Probleme im Krankenhaussektor. Viele Kliniken sind in den roten Zahlen, die Behandlungsqualität lässt oft zu wünschen übrig, es mangelt an Ärzten und Pflegepersonal. Im Kern verfolgt die Reform das Ziel, die hohen Kosten für die Krankenhaus-Versorgung zu senken und die Behandlungsqualität gleichzeitig steigen.
Kernstück der Reform ist eine stärkere medizinische Spezialisierung. Vor allem die kleineren Kliniken sollen weniger Leistungen anbieten und sich auf jene Eingriffe beschränken, die sie gut beherrschen. Um bestimmte Eingriffe anbieten zu können, müssen die Kliniken ein bestimmtes Qualitätsniveau sowie ausreichend Personal nachweisen - sofern die Länder ihnen nicht die Ausnahmeregelung gewähren.
Die Finanzierung der Krankenhäuser soll sich ebenfalls ändern: Zusätzlich zu den Fallpauschalen für Behandlungsfälle ist die Einführung sogenannter Vorhaltepauschalen geplant. Letztere sollen die Kliniken unabhängig von der Zahl der Behandlungen allein dafür bekommen, dass sie bestimmte medizinische Leistungen bereitstellen.
O.Krause--BTB