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Kabinett beschließt Sozialreform - aus Bürgergeld wird Grundsicherung
Schärfere Sanktionen - und ein neuer Name: Das Bundeskabinett hat am Mittwoch eine Reform des Bürgergelds beschlossen. Damit steht die erst vor rund drei Jahren eingeführte Sozialleistung vor dem Aus, heißen soll sie künftig "neue Grundsicherung". Die generelle Höhe der Bezüge bleibt gleich, es soll aber Kürzungen für jene geben, die nicht mit dem Jobcenter kooperieren. Scharfe Kritik kommt von Opposition und Sozialverbänden.
Erklärtes Ziel der Reform ist es, mehr Menschen in Arbeit zu bringen und den Missbrauchs von Sozialleistungen zu unterbinden. Dazu sind schärfere Sanktionen geplant: Wer zwei Termine beim Jobcenter ohne wichtigen Grund schwänzt, bekommt künftig 30 Prozent weniger Geld. Beim dritten versäumten Termin werden die Zahlungen vorerst gestrichen, die Miete wird dann direkt an den Vermieter überwiesen.
Betroffene, bei denen das Jobcenter Anhaltspunkte für eine Erkrankung hat, sollen aber vor einer Komplettstreichung persönlich angehört werden. Zudem wird bei Kindern und Jugendlichen nicht gekürzt.
Stärker berücksichtigt werden soll künftig eigenes Vermögen. Aktuell dürfen Bürgergeld-Beziehende im ersten Jahr ein Schonvermögen bis 40.000 Euro und weitere 15.000 Euro für Lebenspartner behalten. Nach Ablauf dieser sogenannten Karenzzeit wird zum Beispiel die Verhältnismäßigkeit von Mietkosten geprüft, die das Jobcenter übernimmt. Die Karenzzeit will die schwarz-rote Koalition komplett abschaffen: Vermögen würden damit vom ersten Tag an angerechnet.
Mit der Bürgergeld-Reform setzt die Union eines ihrer zentralen Wahlversprechen um. Die SPD stimmte damit auch der Rückabwicklung ihres eigenen Projekts aus der Ampel-Regierung zu, das erst Anfang 2023 in Kraft trat. Gegen die Bürgergeld-Abschaffung hatte es deshalb auch starken Widerstand innerhalb der SPD gegeben, unter anderem in Form eines Mitgliederbegehrens.
Die neue Grundsicherung sei beschlossen worden, "damit unser Sozialstaat zukunftsfähig bleibt", begrüßte Kanzler Friedrich Merz (CDU) nun die Reform. Es gelte "das Prinzip: Fördern und Fordern", erklärte Merz im Onlinedienst X. "Damit sich arbeiten lohnt und diejenigen, die den Sozialstaat brauchen, nicht im Stich gelassen werden."
Die Bundesregierung setze "künftig noch stärker auf Verbindlichkeit, Eigenverantwortung und Mitwirkung", teilte Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) mit, die für den Grundsicherungs-Gesetzentwurf verantwortlich ist. Bas hob zugleich hervor, dass wer Hilfe benötige, sich auch in Zukunft "auf die Unterstützung des Staates verlassen" könne.
Der geplanten Bürgergeld-Reform muss noch der Bundestag zustimmen, die des Bundesrats ist nicht notwendig. Die Länderkammer kann aber trotzdem den Vermittlungsausschuss anrufen. In Kraft treten soll die Reform zum 1. Juli 2026.
An der generellen Höhe der Bezüge würde sich bei Einführung der Grundsicherung nichts ändern. Diese bleiben für Alleinstehende oder Alleinerziehende bei 563 Euro. Menschen in einer Partnerschaft bekommen weiterhin 506 Euro, Minderjährige zwischen 357 und 451 Euro plus 20 Euro Sofortzuschlag. Miete inklusive Nebenkosten und - in angemessener Höhe - Heizkosten werden weiterhin übernommen. Aktuell bekommen etwa 5,5 Millionen Menschen Bürgergeld.
Scharfe Kritik kam dennoch von den Sozialverbänden. "Die vorgesehenen, tief in das Existenzminimum eingreifenden Sanktionsmöglichkeiten gefährden gerade benachteiligte Personengruppen", warnte der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes, Joachim Rock. "Statt Menschen bei der Jobsuche stärker zu unterstützen, verschärft die neue Grundsicherung Unsicherheit und Existenzängste."
Auch die Diakonie Deutschland erachtet die neue Grundsicherung als verfehlt. "Sanktionen treffen nicht selten Menschen in existenziell belastenden Lebenslagen - etwa mit psychischen Problemen", erklärte Diakonie-Präsident Rüdiger Schuch. "Ihnen droht durch die neuen Regelungen schlimmstenfalls sogar die Wohnungslosigkeit."
Die Linkspartei kritisierte insbesondere, dass die SPD die von der Union gewünschten Verschärfungen mitträgt. Bas "betätigt sich als sozialpolitische Abrissbirne", erklärte Linken-Fraktionsvize Janine Wissler. Der Gesetzentwurf bedeute "die Rückkehr zu Hartz IV, die winzigen Verbesserungen beim Bürgergeld werden wieder zurückgenommen".
Grünen-Fraktionsvize Andreas Audretsch warf der Bundesregierung vor, mit der Reform die Spaltung der Gesellschaft weiter voranzutreiben. Der Nachrichtenagentur AFP sagte er: "Menschen alles zu kürzen, null Euro für Essen, keine Wohnung, bringt Menschen nicht in Arbeit, wird aber zu mehr Obdachlosigkeit führen und die soziale Lage in unseren Städten verschlimmern."
Der Grünen-Politiker forderte stattdessen einen Fokus darauf, "Menschen zu qualifizieren und in Arbeit zu vermitteln". Die Bundesregierung schränke jedoch die Weiterbildung stark ein.
Lob kommt hingegen aus der Wirtschaft. Von einem "Signal in die richtige Richtung" sprach in der "Rheinischen Post" der Präsident der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK), Peter Adrian.
J.Horn--BTB