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Verfassungsschutz in Niedersachsen stuft AfD zum Beobachtungsobjekt hoch
Verfassungsschutz in Niedersachsen stuft AfD zu Beobachtungsobjekt hoch
Der Landesverfassungsschutz in Niedersachsen hat die dortige AfD zum "Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung" hochgestuft und wird deren Landesverband künftig noch schärfer unter die Lupe nehmen. Nach Erkenntnissen der Behörde sei dieser "eindeutig" dem Phänomenbereich des Rechtsextremismus zuzuordnen, erklärte Landesinnenministerin Daniela Behrens (SPD) am Dienstag in Hannover. Die Bewertung entspricht laut einer Ministeriumssprecherin aber nicht der Einstufung als gesichert rechtsextremistische Bestrebung.
In Niedersachsen wird die AfD vom Landesverfassungsschutz seit Mai 2022 als Verdachtsfall eingestuft, dies wurde im Mai 2004 um weitere zwei Jahre verlängert. Eine weitere Verlängerung der Verdachtsfalleinstufung ist dem Landesinnenministerium zufolge gesetzlich nicht möglich. Daher sei zwischen der Hochstufung zum "Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung" und der Einstellung der Beobachtung zu entscheiden gewesen.
Die Neueinstufung begründet der Verfassungsschutz demnach unter anderem damit, dass auch der niedersächsische Landesverband einem von der AfD insgesamt vertretenen "ethnisch-abstammungsmäßiges Volksverständnis" als "Kernelement einer völkisch-nationalistischen Ideologie" anhängt.
Außerdem treibe die AfD in Niedersachsen "die Verächtlichmachung und Diffamierung des demokratischen Rechtsstaates" voran und betreibe eine mit den im Grundgesetz formulierten Gleichheitsrechten unvereinbare "pauschale Abwertung von Menschengruppen" durch Migranten-, Fremden- und Queerfeindlichkeit. Inzwischen offiziell aufgelöste extremistische Teilorganisationen wie der sogenannte Flügel und die Junge Alternative seien personell in den Parteistrukturen aufgegangen, hieß es weiter.
Rechtsextremistische Ideologie sei innerhalb der AfD in Bund wie Land inzwischen "Konsens", fasste das Landesinnenministerium in Hannover die Ergebnisse der Beobachtungen zusammen. Landesverfassungsschutzpräsident Dirk Pejril erklärte: "Insgesamt gewinnen die extremistischen Kräfte innerhalb der AfD bundesweit an Einfluss." Auch wenn sich die Partei in Niedersachsen öffentlich stellenweise um ein gemäßigteres Auftreten bemühe, gebe es dort keine Distanzierung von extremistischen Kräften.
Bundesweit sind derzeit die Landesverbände der AfD in Sachsen-Anhalt, Sachsen, Thüringen und Brandenburg als gesichert rechtsextremistisch eingestuft worden. Das Bundesamt für Verfassungsschutz stufte auch die Mutterpartei auf Bundesebene im Mai vergangenen Jahres zur gesichert rechtsextremistischen Bestrebung hoch. Weil die AfD klagte, lässt die Behörde die neue Einstufung bis zu einer juristischen Klärung vorerst ruhen. Im Bund wird die AfD vorerst weiter als Verdachtsfall behandelt.
In der Debatte um ein mögliches AfD-Verbotsverfahren forderte Behrens ein gemeinsames Vorgehen von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung. Ein nur auf Initiative einzelner Länder über den Bundesrat gestartetes Verbotsverfahren sei "nicht zielführend", betonte die Innenministerin. Alle demokratischen Parteien und der Bundesinnenminister müssten die Erkenntnisse der Verfassungsschutzbehörden und die künftig erwarteten Gerichtsentscheidungen zuvor sorgfältig und ergebnisoffen analysieren.
Mit der Hochstufung zum "Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung" in Niedersachsen sind nach Angaben des Landesinnenministeriums "auch eingriffsintensivere nachrichtendienstliche Maßnahmen" verbunden. Die Vorgaben dazu seien im Landesverfassungsschutz festgelegt. Sämtliche dort definierten Voraussetzungen für die Beobachtung seien erfüllt.
Im niedersächsischen Landtag ist die AfD mit derzeit 17 Abgeordneten vertreten. Bei der Landtagswahl 2022 kam sie auf elf Prozent und war damit viertstärkste Partei hinter SPD, CDU und Grünen. Die nächste planmäßige Landtagswahl in dem Bundesland findet im Herbst 2027 statt.
J.Bergmann--BTB