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Scharfe Kritik von Menschenrechtlern an Asylverschärfung - Bundestagsvotum am Freitag
Die Menschenrechtsorganisationen Amnesty International und Pro Asyl haben an die Abgeordneten des Bundestags appelliert, am Freitag gegen die geplanten Verschärfungen des Asylrechts zu stimmen. Das so genannte GEAS-Anpassungsgesetz könne zu "grundlegenden Menschenrechtsverstößen" führen, warnten die beiden Organisationen am Donnerstag in einer gemeinsamen Erklärung. Mit dem Gesetz will die Bundesregierung das deutsche Recht an das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) anpassen - sie geht dabei aber den Organisationen zufolge "deutlich über das von der EU verpflichtend vorgeschriebene Maß hinaus".
"Die Inhaftierung von Schutzsuchenden wird von der Ausnahme zu Regel, obwohl ein Staat die Bewegungsfreiheit von Menschen nur in Ausnahmefällen beschränken darf", kritisierten Amnesty International und Pro Asyl. Es drohten "Entrechtung, Isolation und Verzweiflung" für "Menschen, die nichts verbrochen haben".
Die EU-Asylreform sieht unter anderem einheitliche Asylverfahren an den EU-Außengrenzen vor – mit dem Ziel, Migranten gegebenenfalls direkt von dort abschieben zu können. Vorgesehen ist in dem GEAS-Anpassungsgesetz auch, in Deutschland "Sekundärmigrationszentren" einzurichten. Aus den Zentren sollen Betroffene, für deren Asylgesuch aus deutscher Sicht ein anderer EU-Staat zuständig ist, in diesen zurückgeführt werden. Dazu können auch Wohnsitz- und Aufenthaltspflichten gehören: Die Betroffenen können aus den Zentren in das zuständige EU-Land ausreisen, sich aber nicht frei in Deutschland bewegen.
"Der vorliegende Entwurf normalisiert systematisch Freiheitsbeschränkungen und Freiheitsentzug für Schutzsuchende", kritisierte Karl Kopp, Geschäftsführer von Pro Asyl. Auch Julia Duchrow, Generalsekretärin von Amnesty International in Deutschland kritisierte die Regierungskoalition: "Mit dem Umsetzungsgesetz hat sich die Bundesregierung für eine maximal restriktive Umsetzung zu Lasten von Schutzsuchenden entschieden." Selbst Kinder dürften nun in bestimmten Fällen eingesperrt werden.
Der Freiheitsentzug sei "die schärfste Maßnahme des Staates gegenüber Menschen" und dürfe "nicht pauschal angeordnet werden", erklärte Duchrow. "Eine automatische Anordnung von Freiheitsentzug ohne Einzelfallprüfung ist willkürlich. Dafür darf im Asylrecht kein Raum sein."
Die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) wurde 2024 auf EU-Ebene verabschiedet und kommt ab dem Juni 2026 in den EU-Mitgliedstaaten in Anwendung. Während die Verordnungen der Reform grundsätzlich direkt anwendbar sind, muss die Aufnahmerichtlinie ins nationale Recht umgesetzt werden.
Die Kinderschutzorganisation Save the Children kritisierte das deutsche Gesetz als Rückschritt für die Rechte geflüchteter Kinder. In beschleunigten Asylverfahren und neuen zentralisierten Unterkünften drohten "die Schutzbedarfe von Kindern vernachlässigt zu werden", erklärte die Organisation am Donnerstag. Verschärfungen im Sozialleistungsbezug führten dazu, dass Kinder weiterhin unter dem Existenzminimum leben müssen.
Der Gesetzentwurf bringe jedoch auch "einige Verbesserungen" für geflüchtete Kinder mit sich. Zum Beispiel solle künftig für alle Kinder, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, eine umfassende medizinische und auch psychologische Unterstützung im Regelsystem ermöglicht werden, erklärte Save the Children. Damit beende die Bundesregierung eine jahrzehntelang bestehende Diskriminierung geflüchteter Kinder im Bereich der medizinischen Versorgung.
O.Krause--BTB