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Bundeswehr: Wehrfähige müssen Auslandsreisen nicht mehr genehmigen lassen
Männer im wehrfähigen Alter brauchen keine Genehmigung mehr, wenn sie ins Ausland reisen wollen. "Jeder Mann darf frei reisen", erklärte das Bundesverteidigungsministerium am Donnerstag. Es veröffentlichte entsprechende "klarstellende Regelungen zu den Vorschriften der Wehrüberwachung bei längeren Auslandsreisen", womit eine Ausnahmeregelung im Wehrdienstgesetz zur Regel gemacht wird - solange der Wehrdienst freiwillig bleibt.
Das Ministerium setzt eine Ausnahmeregelung in Kraft, wodurch "Anträge auf Auslandsaufenthalt nicht gestellt werden müssen". Dies sei nun mittels Allgemeinverfügung im Bundesanzeiger und interner Verwaltungsvorschrift klargestellt. Damit werde sowohl "Klarheit für alle Betroffenen als auch Rechtssicherheit für die Verwaltung hergestellt".
Eine entsprechende Regelung hatte am Dienstag bereits die Bundeswehr in Aussicht gestellt und dazu geschrieben: "Männer zwischen 17 und 45 Jahren brauchen sich nicht gesondert vor einem Auslandsaufenthalt abmelden."
Am Osterwochenende hatte eine Regelung im neuen Wehrdienstgesetz für Aufsehen gesorgt. Demnach müssen sich Männer nach Vollendung des 17. Lebensjahres "eine Genehmigung des zuständigen Karrierecenters der Bundeswehr einzuholen, wenn sie die Bundesrepublik Deutschland länger als drei Monate verlassen wollen". Gleichzeitig ist in dem Gesetz festgelegt, dass Anträge auf Auslandsreisen genehmigt werden müssen, solange der Wehrdienst freiwillig ist.
Das Verteidigungsministerium wies darauf hin, dass die Bestimmungen der "Auslandsregelung" in Paragraf 3 des Wehrpflichtgesetzes nicht neu seien, sondern mit der Gesetzesänderung zum Jahresbeginn nur reaktiviert worden seien. Mit der jetzt erfolgten Klarstellung wird laut Ministerium eine im Gesetz "ausdrücklich vorgesehene Möglichkeit genutzt, Ausnahmen von der Genehmigungspflicht zuzulassen".
Zum 1. Januar war eine Wehrdienstreform in Kraft getreten. Sie sieht eine Wiedereinführung der Wehrerfassung und eine verpflichtende Musterung für 18-jährige Männer vor. Frauen können sich freiwillig mustern lassen. Ziel der Reform ist eine personelle Aufstockung der Truppe.
Das beschlossene Gesetz sieht zwar keine Rückkehr zu der seit 2011 ausgesetzten allgemeinen Wehrpflicht vor. Es öffnet aber die Tür zu einer sogenannten Bedarfswehrpflicht für den Fall, dass angestrebte Personalstärken über das Freiwilligen-Modell nicht erreicht werden.
B.Shevchenko--BTB