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Offenbar keine Reform der Schuldenbremse in dieser Legislatur mehr zu erwarten
Eine Reform der Schuldenbremse noch in dieser Legislatur rückt offenbar in weite Ferne: Wie die "Bild" am Samstag berichtete, wird in der dafür von der Bundesregierung eingesetzten Kommission nicht mehr mit einer Einigung gerechnet. Das Gremium tagt demnach nur noch pro forma, Ergebnisse seien nicht mehr zu erwarten. Das Finanzministerium verwies auf die "komplexen" zu klärenden Fragen und stellte klar: Die Kommission tage weiter.
Ein 15-köpfiges Gremium beschäftigt sich seit September mit einer Reform der Schuldenbremse. Sie soll so reformiert werden, dass dauerhaft zusätzliche Investitionen möglich sind und zugleich die öffentlichen Finanzen solide bleiben. Ende Januar hatte es zwar geheißen, dass die Experten des Gremiums von einer Einigung noch weit entfernt seien. An dem Plan, im ersten Quartal einen Ergebnisbericht vorzulegen, wurde aber festgehalten.
Die Union warnt vor einer Aufweichung der geltenden Regeln - die SPD hingegen fordert umfassende Neuerungen. Eine Änderung der Schuldenregeln im Grundgesetz wäre ohnehin ein großer Akt, denn im Parlament ist dafür eine Zweidrittelmehrheit nötig. Darüber verfügen die Regierungsfraktionen derzeit aber gar nicht.
Nun berichtete die "Bild" über ein Scheitern der Kommission. Grund dafür seien sehr unterschiedliche Auffassungen über die Schuldenbremse und mögliche Lockerungen, hieß es unter Berufung auf mehrere Teilnehmer der Runden. Demnach trifft sich die Kommission derzeit bereits nur noch in Kleingruppen. Für Mai sei noch eine Sitzung geplant, danach solle die Kommission nur noch eine unverbindliche "Ideensammlung" präsentieren.
Eine Sprecherin des Bundesfinanzministeriums erklärte dazu auf Anfrage, dass die Expertenkommission zur Reform der Schuldenbremse weiter arbeite. "Wie im Koalitionsvertrag vereinbart soll diese unter Beteiligung des Deutschen Bundestags und der Länder einen Vorschlag für eine Modernisierung der Schuldenbremse entwickeln, die dauerhaft zusätzliche Investitionen in die Stärkung unseres Landes ermöglicht." Auf dieser Grundlage schließe die Gesetzgebung an.
Die durch die Expertenkommission zu klärenden Fragen seien indes "komplex", fuhr die Sprecherin fort, "finanzpolitisch, ökonomisch und verfassungsrechtlich". Die Fragen "bedürfen gründlicher Klärung". Es gelte, Zukunftsinvestitionen langfristig zu ermöglichen, über das Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität hinaus.
J.Horn--BTB