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Hisbollah-Anhänger in Berlin zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt
Ein Anhänger der radikalislamischen Hisbollah-Miliz ist in Berlin zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden. Das Kammergericht der Hauptstadt sprach den Mann am Freitag des rechtswidrigen Verfügens über Kriegswaffen und des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Vereinigungen schuldig. Nicht nachgewiesen werden konnte demnach allerdings der Hauptanklagevorwurf, wonach der Beschuldigte im Libanon für die Hisbollah gekämpft haben sollte.
Nach Feststellungen des Gerichts handelte es sich bei entsprechenden früheren eigenen Angaben des Angeklagten wohl nur um Lügen, mit denen er sein persönliches Umfeld beeindrucken wollte. Von Anklagevorwürfen der Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung und der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat wurde der zum Prozessauftakt im Januar 30-Jährige deshalb freigesprochen.
Für die Verurteilung relevant blieben demnach lediglich Aufnahmen, die der 2023 für mehrere Monate aus Berlin in den Libanon ausgereiste Beschuldigte in einem sozialen Netzwerk veröffentlichte. Sie zeigten ihm beim Hantieren mit Sturmgewehren und Panzerabwehrraketen. Außerdem verbreitete er Propagandavideos und Erkennungssymbole der Hisbollah.
Laut Gericht zeigten diese Aufnahmen, dass der Angeklagte in keiner Weise im Umgang mit Waffen geschult und schon deshalb mutmaßlich kein ausgebildeter Milizionär war. Er habe "teils dilettantisch" agiert, sagte die Vorsitzende Richter bei der Urteilsbegründung. Zudem habe auch sein Lebenswandel nicht den Anforderungen der Hisbollah genügt.
Die islamistische Hisbollah wird vom Iran unterstützt und gehört neben der islamistischen Hamas im Gazastreifen und der Huthi-Miliz im Jemen zu einer selbsternannten "Achse des Widerstands" gegen Israel und die USA. Deren erklärtes Ziel ist die Vernichtung Israels. In Deutschland wurde die Hisbollah 2020 verboten und darf sich daher nicht betätigten. Zudem gilt sie im strafrechtlichen Sinn als terroristische Vereinigung.
I.Meyer--BTB