-
Drei Tote nach Angriff auf Moschee in San Diego - Polizei ermittelt wegen möglichen Hassverbrechens
-
Bundeslandwirtschaftsminister Rainer stellt Waldzustandserhebung vor
-
EU-Parlament stimmt über Aufhebung der Immunität von CSU-Politikerin Niebler ab
-
Merz empfängt Schweizer Bundespräsidenten Parmelin im Kanzleramt
-
Sammelklage gegen Amazon mit 220.000 Klägern wird in München verhandelt
-
Kreml-Chef Putin zu Besuch in China erwartet
-
Staatliches Förderprogramm für E-Auto-Kauf startet
-
EU-Verhandlungen um Entschädigung bei Flugverspätung gehen in die nächste Runde
-
Umsetzung von US-Handelsdeal geht in die nächste EU-Verhandlungsrunde
-
Angela Merkel erhält Europäischen Verdienstorden
-
Gewaltsame Proteste gegen Regierung in Bolivien
-
US-Polizei: Mehrere Tote nach Angriff auf Moschee in San Diego
-
Neymar fährt mit Brasilien zur WM
-
Havertz per Kopf: Arsenal dicht vor Titelgewinn
-
Klatsche gegen die Schweiz: DEB-Team droht Vorrunden-Aus
-
Medien: Guardiola verlässt City nach Saisonende
-
US-Justizministerium richtet Milliardenfonds für "Opfer" der Biden-Regierung ein
-
Techmilliardär Musk unterliegt im Prozess gegen OpenAI
-
Mit Bier und Konfetti: Aufstiegs-Sause in Elversberg
-
Trump will neuen Notenbankchef Warsh am Freitag vereidigen
-
Merz: Moskau reagiert auf Verhandlungsangebote mit intensiverem Beschuss
-
Trump zieht milliardenschwere Schadensersatzklage gegen US-Steuerbehörde zurück
-
SNC Scandic Coin und Biconomy: Regulierte Real-World-Assets treffen auf globale Handelsinfrastruktur
-
Israel stoppt neue Hilfsflotte für den Gazastreifen - Aktivisten kritisieren "Entführung"
-
Hantavirus-Schiff beendet Reise in Rotterdam - Letzte Menschen gehen von Bord
-
Entscheidung in Tschechien über Auslieferung von deutscher Rechtsextremistin vertagt
-
Mit Kindern nach Syrien gereist: Vier Jahre Haft für IS-Rückkehrerin in München
-
Bundeswehr verlegt vorübergehend Patriot-Einheit in die Türkei
-
Einsatzkräfte retten in Niedersachsen Entenfamilie von Dachterrasse
-
Fall des Regisseurs Panahi wird am Mittwoch in Teheran vor Gericht verhandelt
-
Bundesverfassungsgericht verhandelt im Juli über bayerisches Polizeiaufgabengesetz
-
UNO: Israel muss Maßnahmen zur Verhinderung eines Völkermords im Gazastreifen ergreifen
-
Rangnick nominiert 14 Bundesliga-Profis für WM
-
Tödliche Schüsse auf entlaufenen Tiger: Ermittlungen zu Ausbruch in Schkeuditz
-
Star des "Kalenders der schönen Priester" gesteht: Ich war niemals ein Priester
-
Vor Parkhaus in Frankfurt am Main gefundener 19-Jähriger starb wohl durch Unfall
-
Mann stirbt bei Bootsunfall auf Greifswalder Bodden in Mecklenburg-Vorpommern
-
Tour de France: Grand Départ 2028 in Reims
-
Weitgehend Einigkeit über Aussetzung von Diätenerhöhung - Auch Spahn stimmt nun zu
-
Ukrainischer Finanzminister fordert verschärfte Sanktionen gegen Moskau
-
Baden-Württemberg: Psychiatriepatient kollabiert und stirbt bei Fixierung
-
Israel fängt erneut Hilfsflotte für den Gazastreifen ab
-
Geldwäsche-Vorwürfe: Selenskyjs Ex-Berater Jermak gegen Millionen-Kaution frei
-
"Unsere Zukunft hat einen Namen": Flick verlängert bei Barca
-
Merkel zur Ukraine: Europa setzt diplomatisches Potenzial nicht ausreichend ein
-
Pferd knabbert Sportwagen in Thüringen an - mehrere tausend Euro Schaden
-
20.000 Euro Belohnung nach Diebstahl von Keltengoldschatz von Manching ausgelobt
-
Frau erwürgt: Haftstrafe für 42-Jährigen wegen Tötung auf Verlangen
-
Merkel appelliert an andere Parteien: Nicht indirekt über AfD definieren
-
Iranische Nobelpreisträgerin Mohammadi kann aus Krankenhaus nach Hause
Gesetzesänderung soll Schutz vor Diskriminierung verbessern - Aber weiter Kritik
Bürgerinnen und Bürger sollen besser vor Diskriminierung geschützt werden. Das sieht ein Gesetzentwurf der Ressorts für Justiz und für Inneres vor, der am Mittwoch vom Kabinett beschlossen wurde. Die Antidiskriminierungsbeauftragteder Bundesregierung, Ferda Ataman, kritisierte die Neuregelung allerdings als unzureichend.
Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, Fristen für das Geltendmachen von Ansprüchen aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zu verlängern und Unterstützung für Betroffene auszubauen. Damit sollen auch EU-Vorgaben zum Diskriminierungsschutz in deutsches Recht umgesetzt werden.
Das AGG enthält Regeln zum Schutz vor Diskriminierung in der Arbeitswelt und bei zivilrechtlichen Rechtsgeschäften, etwa bei Vermietungen oder im Handel. Ansprüche aus dem Gesetz sollen künftig nach den Plänen der Regierung vier statt bisher zwei Monate lang eingefordert werden können.
Das AGG schützt vor Benachteiligung wegen bestimmter Merkmale. Genannt werden Rasse, ethnische Herkunft, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter und sexuelle Identität. Die Einschränkung des Diskriminierungsschutzes wegen des Geschlechts auf sogenannte Massengeschäfte soll künftig entfallen.
Der Schutz vor sexuellen Belästigungen soll verbessert werden. Er soll nicht mehr nur am Arbeitsplatz gelten, sondern beispielsweise auch auf dem Wohnungsmarkt, im Fitnessstudio oder in der Fahrschule.
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) soll künftig ein Streitschlichtungsverfahren anbieten, um bei Diskriminierungsvorwürfen eine schnelle, einvernehmliche Einigung der Beteiligten zu befördern. In Gerichtsverfahren soll die ADS als Beistand auftreten können.
Eingeschränkt wird eine Ausnahmeklausel für Kirchen und Religionsgemeinschaften sowie deren Einrichtungen, die es diesen erlaubt, Beschäftigte wegen der Religion oder Weltanschauung unterschiedlich zu behandeln. Dies soll nur noch möglich sein, wenn ein Bezug zwischen der Religion oder Weltanschauung und der konkreten Art der Tätigkeit der betroffenen Beschäftigten oder der Umstände ihrer Arbeit bestehen.
"Wer diskriminiert wird, muss sich rechtlich wehren können", erklärte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD). Sie kündigte an, sie wolle sich über den nun vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf hinaus "weiter für einen ambitionierten Diskriminierungsschutz einsetzen". Familienministerin Karin Prien (CDU) wertete die Neuregelung als "wichtigen Schritt, um unseren Anspruch auf mehr Gleichbehandlung und ein wirksames Vorgehen gegen Diskriminierung konkret umzusetzen".
Von einer "verpassten Chance" sprach hingegen Ataman in Berlin. "Mit dem vorgelegten ambitionslosen Gesetzentwurf droht Deutschland erneut ein EU-Vertragsverletzungsverfahren in diesem Politikfeld", warnte die Antidiskriminierungsbeauftragte. Sie kritisierte auch die knappe Frist von lediglich vier Arbeitstagen, innnerhalb derer Länder und Verbände zu dem Gesetzentwurf hätten Stellung nehmen können.
Konkret forderte Ataman einen besseren Schutz vor Diskriminierung auch im Umgang mit staatlichen Einrichtungen. "Es kann nicht sein, dass Menschen beim Einkaufen im Supermarkt besser vor Diskriminierung geschützt sind als im Umgang mit Ämtern, Behörden, Polizei und Justiz", mahnte die Beauftragte. Zudem bleibe auch die viermonatige Frist für das Geltendmachen von Ansprüchen zu kurz.
Der Gesetzentwurf "verbessert den Schutz vor Diskriminierung nur punktuell", kritisierte auch der LSVD+ / Verband Queere Vielfalt. Vorstand Alexander Vogt verwies auf weiter bestehende Lücken in den Schutzvorschriften.
Ein Verbandsklagerecht für die Antidiskriminierungsstelle des Bundes forderte der Linken-Politiker Maik Brückner. Er forderte zudem, zusätzliche Diskriminierungsmerkmale in das Gesetz aufzunehmen.
Die SPD-Abgeordneten Helge Lindh und Saskia Esken begrüßten, dass nun Bewegung in die Reform des AGG komme. "Deutschland befindet sich in Sachen Diskriminierungsschutz deutlich hinter dem europäischen Standard", drang aber auch Esken auf weitergehende Schritte.
N.Fournier--BTB