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Organspende: Patientenschützer lehnen Widerspruchslösung ab
Der Vorsitzende der Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, hat sich gegen die sogenannte Widerspruchslösung bei der Organspende ausgesprochen. "Wer schweigt, stimmt nicht automatisch zu", sagte Brysch der Nachrichtenagentur AFP am Donnerstag. "Eine selbstbestimmte Entscheidung für oder gegen die Organspende ermöglicht nur eine neutrale, ergebnisoffene und umfassende Aufklärung", fügte er hinzu.
Derzeit kann eine Organspende nur erfolgen, wenn jemand dies vor dem Tod ausdrücklich erlaubt hat - etwa über einen Eintrag in den Organspendeausweis. Möglich ist die Organspende auch, wenn die Angehörigen zustimmen. Weil es zu wenige Spenderorgane gibt, werden immer wieder Forderungen nach einer Umstellung auf eine Widerspruchslösung laut. Damit würde jeder Mensch als Organspender gelten, sofern er nicht zu Lebzeiten widersprochen hat.
Die Widerspruchslösung greift Brysch zufolge jedoch "erheblich in die körperliche Unversehrtheit ein". Vor der Feststellung des Hirntods müssten schließlich medizinische Maßnahmen ergriffen werden, um eine mögliche Organentnahme nicht zu gefährden. "Therapie ohne Zustimmung des Betroffenen ist Körperverletzung", sagte der Vorsitzende der Stiftung Patientenschutz.
Brysch bezeichnete zudem die Annahme, dass eine Einführung der Widerspruchslösung zu mehr Spenderorganen führen würden, als "Irrglauben". Außerdem schließe eine solche Regelung die Beteiligung der Angehörigen grundsätzlich aus und sei "ohnehin verfassungswidrig".
Der Vorsitzende der Stiftung Patientenschutz forderte stattdessen Bund und Länder auf, "unverzüglich die Hürden zur Eintragung in das Organspende-Register" zu senken. "Es braucht hier endlich ein niederschwelliges, barrierefreies Angebot", sagte er AFP.
Hintergrund der Äußerungen Bryschs ist eine parteiübergreifende Initiative von Bundestagsabgeordneten, die am Donnerstag ihre Pläne für eine Reform bei der Organspende vorstellen wollen. Sie werben dabei für die Widerspruchsregelung. Brysch verwies darauf, dass der Bundestag bereits vor sechs Jahren einen ähnlichen Vorstoß abgelehnt hatte. "Deshalb ist schon heute absehbar, dass die Widerspruchslösung auch dieses Mal keine Mehrheit im Parlament erreichen wird", sagte er AFP.
Der Bundestag hatte 2020 den Vorstoß mehrerer Abgeordneter zur Einführung einer Widerspruchslösung abgelehnt, jedoch gleichzeitig die Einrichtung eines Organspende-Zentralregisters beschlossen. Später forderten die Gesundheitsminister der Länder den Bund auf, die beschlossene Möglichkeit zur Eintragung auf den Ausweisstellen wieder zu streichen. In die Organspende-Datenbank haben sich seit der Einführung im März 2024 eine halbe Million Menschen eingetragen.
J.Bergmann--BTB