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Reform privater Altersvorsorge nimmt letzte parlamentarische Hürde
Die Reform der privaten Altersvorsorge hat die letzte parlamentarische Hürde genommen. Der Bundesrat stimmte der Neuregelung am Freitag mehrheitlich zu. Vorgesehen ist, die Riester-Rente 2027 durch ein neues, staatlich gefördertes Vorsorgemodell abzulösen.
Dabei soll unter anderem ein leicht verständliches Standardprodukt mit gedeckelten Verwaltungskosten eingeführt werden, das Geringverdienern den Einstieg in die kapitalgedeckte private Vorsorge erleichtern soll. Darüber hinaus soll es eine Wahlmöglichkeit zwischen weiteren Modellen mit garantierten Auszahlungen und Angeboten ohne Garantien geben, bei denen über Anlagen etwa von Aktienfonds in einem Altersvorsorge-Depot höhere Renditen möglich sind.
Für jeden eingezahlten Euro soll es 50 Cent vom Staat dazugeben, bis zu einem Sparbeitrag von maximal 360 Euro. Bei einem Sparbeitrag von 360 Euro bis 1800 Euro im Jahr soll es 25 Cent staatliche Förderung je Euro geben. Daraus ergibt sich eine maximale Grundzulage von insgesamt 540 Euro. Weiterhin ist zudem auch ein Kinderzuschlag vorgesehen, bereits ab einem monatlichen Sparbeitrag von 25 Euro soll dieser 300 Euro im Jahr erreichen.
Die Kosten aller Standarddepots über die gesamte Vertragslaufzeit sollen auf ein Prozent der Effektivkosten gedeckelt sein. Neu ist auch die Aufnahme von Selbstständigen in den Kreis der förderfähigen Erwerbstätigen. Dies war unter anderem eine Forderung des Bundesrats gewesen.
In einer zusätzlichen Entschließung begrüßte der Bundesrat die Reform ausdrücklich. Die Bundesregierung wird allerdings aufgefordert zu prüfen, ob das geplante Standardprodukt so ausgestaltet werden kann, dass Anlegerinnen und Anleger auch eine Variante wählen können, die Nachhaltigkeitskriterien berücksichtigt.
Die Riester-Rente galt wegen hoher Verwaltungskosten und geringer Renditen als unattraktiv. Die Grundzulage beträgt hier bisher 175 Euro pro Jahr, dazu kommt ebenfalls eine Kinderzulage.
L.Janezki--BTB