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Pistorius plant Rückkehr zur Dienstpflicht für Reservisten
Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) plant eine Rückkehr zur verpflichtenden Teilnahme von Reservistinnen und Reservisten an Wehrübungen der Bundeswehr. Eine gesetzliche Neuregelung sehe "die Möglichkeit einer verpflichtenden Heranziehung von Reservistinnen und Reservisten vor", sagte eine Sprecherin des Verteidigungsministeriums am Donnerstag der Nachrichtenagentur AFP. Sie bestätigte damit einen Bericht des "Spiegel" und weiterer Medien.
"Die veränderte Sicherheitslage erfordert einen qualitativen und quantitativen Aufwuchs der Bundeswehr", erklärte die Sprecherin auf Anfrage weiter. Dies umfasse auch die Reserve. "Die schnelle und verlässliche Verfügbarkeit von ausgerüsteten und einsatzbereiten Reservistinnen und Reservisten ist erforderlich, um den zentralen strategischen Forderungen und Vorgaben aus der Militärstrategie, dem Fähigkeitsprofil der Bundeswehr und den nationalen wie multinationalen Operationsplänen gerecht zu werden."
Bisher gilt für den Einsatz von Reservistinnen und Reservisten der Grundsatz einer "doppelten Freiwilligkeit". Demnach können sowohl die Betroffenen selbst die Teilnahme an Wehrübungen ablehnen als auch deren Arbeitgeber. Letztere sollen künftig lediglich angehört werden und eine Rückstellung beantragen können.
Laut dem Gesetzentwurf, der AFP vorliegt, soll künftig eine Pflicht zur Teilnahme an einer Reservedienstleistung bis zum Alter von 45 Jahren bestehen, wenn jemand mindestens sechs Monate freiwilligen Wehrdienst geleistet hat. Wer ein Jahr oder länger Berufssoldat oder -soldatin beziehungsweise Soldat oder Soldatin auf Zeit war, für den oder die soll diese Pflicht bis zum 65. Lebensjahr gelten.
Im Spannungs- oder Verteidigungsfall soll eine generelle Pflicht zum unbefristeten Wehrdienst bis zum 60. Lebensjahr bestehen. Auf freiwilliger Basis sollen Reservistinnen und Reservisten weiterhin bis zum 65. Lebensjahr zu Dienstleistungen herangezogen werden können, in Einzelfällen künftig bis zum 68. Lebensjahr.
Die Gesamtdauer von verpflichtenden Reservedienstleistungen wird für Betroffene mit bis zu einem Jahr früherer Wehrdienstzeit auf insgesamt sechs Monate begrenzt, davon maximal drei Wochen pro Jahr. Bei bis zu vier Jahren früherer Wehrdienstzeit sind es pro Jahr höchstens vier Wochen. Bei längeren Dienstzeiten steigt die Pflichtzeit in der Reserve auf insgesamt bis zu zwölf Monate, davon maximal zwölf Wochen pro Jahr.
Im Spannungs- und Verteidigungsfall gelten die Obergrenzen nicht. Umgekehrt können Reservistinnen und Reservisten eine Zurückstellung von Reservediensten beantragen können. Zudem gibt es Ausnahmen von der Dienstpflicht in bestimmten Härte- oder Sonderfällen. Ein Dienst im Ausland soll im Regelfall nicht verpflichtend sein.
Laut "Spiegel" soll der Entwurf für das Reservestärkungsgesetz, der auf Fachebene bereits in der Koalition abgestimmt sei, Anfang Juli vom Kabinett beschlossen und nach der Sommerpause vom Bundestag verabschiedet werden. Geplant ist demnach auch, dass Reservistinnen und Reservisten künftig teilweise mit Uniformen ausgestattet werden, die sie mit nach Hause nehmen dürfen. Um alle Betroffenen auch bewaffnen zu können, solle das bisherige Standardgewehr G36 nicht wie geplant ausgemustert werden.
Durch die Neuregelungen wolle Pistorius das Ziel erreichen, die Stärke der Bundeswehr bis Mitte der 2030er Jahre auf 265.000 aktive Soldatinnen und Soldaten plus 200.000 Reservistinnen und Reservisten zu erhöhen. Derzeit nähmen nur etwa 40.000 frühere Soldatinnen und Soldaten an Reserveübungen teil, davon sei jeder oder jede Dritte älter als 50 Jahre.
Die Dienstpflicht für Reservistinnen und Reservisten war abgeschafft worden, nachdem die Wehrpflicht zum 1. Juli 2011 ausgesetzt wurde. Eine Rückkehr zur Wehrpflicht ist aktuell nicht vorgesehen, jedoch sind Männer ab dem Alter von 18 Jahren seit Anfang 2026 verpflichtet, einen Fragebogen zu ihrer Einsatzbereitschaft auszufüllen. Sollte der Personalbedarf der Bundeswehr auf freiwilliger Basis nicht gedeckt werden können, könnte es wieder eine Pflicht zum Wehrdienst geben. Darüber müsste der Bundestag aber neu entscheiden.
I.Meyer--BTB