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Gericht: Görlitzer Park in Berlin muss vorerst nachts offen bleiben
Der Görlitzer Park in Berlin muss einem Gerichtsbeschluss zufolge vorläufig nachts wieder geöffnet bleiben. Das entschied das Verwaltungsgericht der Hauptstadt am Montag im Eilverfahren. Geklagt hatten fünf Anwohnerinnen und Anwohner. Eine endgültige Entscheidung ist das aber noch nicht - das Gericht prüft die Verfügung noch in einem Hauptsacheverfahren.
Der Park war seit dem 1. März 2026 in den Nachtstunden geschlossen. Die Maßnahme diene insbesondere dazu, Drogenkriminalität und damit verbundene Gewaltdelikte wirksam einzudämmen, hieß es vom Senat zur Begründung. Nach seiner Prüfung im Eilverfahren kam das Gericht nun vorläufig zu dem Schluss, dass diese Allgemeinverfügung rechtswidrig war.
Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg hatte sich gegen die Schließung ausgesprochen. Auch in der linken Szene gab es heftigen Protest. Unter anderem wurden immer wieder Zaunelemente entwendet. Am 1. Mai führte die Demonstration "Revolutionärer 1. Mai" an dem Park entlang, um gegen die nächtliche Sperrung zu protestieren. Gegen die Eilentscheidung vom Montag kann die Senatsverwaltung noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einlegen.
M.Ouellet--BTB