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Online-Verfahren und englische Dokumente: Regierung will Schiedsgerichte stärken
Die deutschen Schiedsgerichte zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten sollen gestärkt werden. Das Kabinett beschloss am Mittwoch eine Reihe von Änderungen zur Modernisierung des Schiedsverfahrensrechts: So sollen künftig unter anderem Videoverhandlungen durch Schiedsgerichte und elektronische Schiedssprüche ausdrücklich erlaubt sein. Das solle "schnelle und ressourcenschonende Verfahren ermöglichen", teilte das Justizministerium mit, von dem der Gesetzentwurf kam.
Schiedsgerichte gehören zur außergerichtlichen Streitbeilegung. In solchen Verfahren entscheidet eine Dritte oder ein Dritter über den Streit der Parteien - der Urteilsspruch ist verbindlich, vergleichbar mit dem Urteil eines staatlichen Gerichts. Besonders häufig sind solche Verfahren in Wirtschafts- und Handelsfragen. Entsprechende Schiedsgerichte sind unter anderem bei der Industrie- und Handelskammer angesiedelt.
Da viele internationale Schiedsverfahren auf Englisch geführt werden, soll es künftig außerdem erlaubt sein, vor einem staatlichen Gericht englische Dokumente vorzulegen, das sich mit dem Verfahren eines Schiedsgerichts befasst - etwa mit der Aufhebung des Schiedsspruchs. Staatliche Gerichte sollen bei Bedarf aber weiterhin eine Übersetzung der Dokumente anfordern können. Vereinfachungen bei der Veröffentlichung von Entscheidungen sollen zudem für mehr Transparenz sorgen.
Die Streitbeilegung durch Schiedsgerichte spiele unter anderem im "deutschen Wirtschaftsleben eine wichtige Rolle", erklärte Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) zu dem Gesetzentwurf. Nun werde das Recht weiterentwickelt, um Deutschlands Position als attraktiver Schiedsstandort zu festigen. "Dabei setzen wir auf mehr Transparenz, flexiblere Formvorgaben, digitale Lösungen und Offenheit für Verhandlungen in englischer Sprache."
Der nun beschlossene Gesetzentwurf ist im Wesentlichen der Entwurf aus der vergangenen Legislatur. Er konnte wegen des vorzeitigen Endes der Regierung aber nicht mehr umgesetzt werden.
S.Keller--BTB