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Vorwurf Volksverhetzung: Freispruch für CDU-Politiker aus Sachsen-Anhalt bestätigt
Der Freispruch für den früheren Landtagspräsidenten von Sachsen-Anhalt, Detlef Gürth (CDU), vom Vorwurf der Volksverhetzung bleibt bestehen. Das Landgericht Magdeburg wies am Mittwoch nach Angaben eines Sprechers die Berufung der Staatsanwaltschaft Halle zurück. Es ging um einen Post im Onlinedienst X vom Juni 2024.
Darin hatte Gürth unter anderem Afghanen als "Pack" bezeichnet. Er reagierte damit auf einen Messerangriff im Juni 2024 in Wolmirstedt. Ein 27-jähriger Afghane hatte dort einen Landsmann getötet und anschließend weitere Menschen bei einer privaten Party zur Fußballeuropameisterschaft angegriffen. Drei von ihnen wurden dabei teils schwer verletzt. Als der Täter später auch Polizeibeamte attackierte, wurde er erschossen.
Zum ersten Mal sprach das Amtsgericht Aschersleben den CDU-Politiker im März 2025 vom Vorwurf der Volksverhetzung frei. Es sah in der Äußerung keinen Angriff auf die Menschenwürde der in Deutschland lebenden Afghanen und damit keine strafbare Handlung.
Auf die Revision der Staatsanwaltschaft hin hob das Oberlandesgericht in Naumburg im September 2025 die Entscheidung auf und verwies den Fall zur neuerlichen Verhandlung zurück an das Amtsgericht. Dieses entschied im Februar erneut auf Freispruch. Die Staatsanwaltschaft wandte sich an das Landgericht, das die Entscheidung aus Aschersleben nun bestätigte.
Ursprünglich hatte das Amtsgericht 2024 auf Antrag der Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl gegen den CDU-Abgeordneten erlassen. Dagegen legte dessen Verteidiger Einspruch ein, weshalb es überhaupt zur Verhandlung kam.
Gürth war von 2011 bis 2015 Landtagspräsident in Sachsen-Anhalt. Er sitzt bereits seit 1990 im Landesparlament in Magdeburg und ist dessen dienstältester Abgeordneter. Bei der Landtagswahl vom Sonntag wurde er aber nicht wieder in den Landtag gewählt.
P.Anderson--BTB