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SCANDIC TRADE Ultimate 2.6 je hotový – systém SNC SCANDIC ECO je kompletní
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SCANDIC TRADE Ultimate 2.6 jest gotowy – system SNC SCANDIC ECO jest kompletny
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تم الانتهاء من تطوير SCANDIC TRADE Ultimate 2.6 – وبذلك أصبح نظام SNC SCANDIC ECO متكاملاً
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SCANDIC TRADE Ultimate 2.6が完成――SNC SCANDIC ECOシステムが完成しました
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स्कैंडिक ट्रेड अल्टीमेट 2.6 अब पूरा हो गया है – SNC स्कैंडिक इको-सिस्टम अब पूरी तरह से चालू है।
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SCANDIC TRADE Ultimate 2.6이 완성되었습니다 – SNC SCANDIC ECO-시스템이 완성되었습니다
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SCANDIC TRADE Ultimate 2.6 已正式推出——SNC SCANDIC ECO 系統現已完整建置
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Eiskunstlauf: RUSADA verzichtet auf Strafe gegen Walijewa
Die russische Antidoping-Agentur (RUSADA) hat nach langem Zögern ihr Urteil im Fall der Eiskunstlauf-Europameisterin Kamila Walijewa gefällt - und verzichtet nach dem positiven Test vor den Olympischen Winterspielen in Peking auf eine Strafe gegen die 16-Jährige. Diese Entscheidung der RUSADA teilte die Weltantidoping-Agentur WADA am Freitag mit und zeigte sich "besorgt", eine Anfechtung vor dem Internationalen Sportgerichtshofs CAS behielt sich die WADA ausdrücklich vor.
Das Tribunal der RUSADA sei zu dem Schluss gekommen, dass Walijewa zwar einen Verstoß gegen die Anti-Doping-Bestimmungen begangen habe, es sei aber "keine Schuld oder Fahrlässigkeit" festgestellt worden. Die WADA forderte nun die vollständige Urteilsbegründung an, um festzustellen, ob diese mit dem Welt-Anti-Doping-Code vereinbar ist. Angesichts der bereits bekannten Fakten des Falls sei das Urteil aber Anlass zur Sorge.
Bei den Spielen 2022 in Peking hatte eine Adhoc-Kommission des CAS Walijewa erlaubt, trotz eines zuvor bekannt gewordenen positiven Dopingtests auf das verbotene Mittel Trimetazidin an der Einzelentscheidung teilzunehmen. Nach dem ersten Platz im Kurzprogramm brach das Ausnahmetalent unter dem Druck der Öffentlichkeit in der Kür zusammen und fiel auf Rang vier zurück.
Zuletzt hatte die WADA bereits den CAS angerufen, weil die RUSADA die Ergebnisse ihrer Untersuchungen lange Zeit nicht veröffentlichte. Diese begründete es zunächst damit, dass die damals 15 Jahre alte Läuferin als "geschützte Person" zu gelten habe.
O.Lorenz--BTB