-
Vor Gouverneurswahlen: Trump lobt Schmähvideo gegen Demokratin
-
Kanada und Türkei nehmen Gespräche über Freihandelsabkommen auf
-
Xinhua: Mindestens 16 Tote und 32 Verletzte bei Erdbeben in Tibet
-
Kramaric trifft endlich: Hoffenheim auch in Europa zurück
-
Brunner versaut Freiburgs Bayern-Generalprobe
-
Finnland erteilt Betriebsgenehmigung für unterirdisches Endlager für Atommüll
-
Antonelli zweifelt: WM-Titel in Austin "unwahrscheinlich"
-
Hofmann nutzt seine Chance: Bayer gewinnt auch auf Kreta
-
Hauptrunden-Traum lebt: Melsungen siegt im CL-Krimi
-
Milliardenklage gegen die BBC: Trump soll unter Eid aussagen
-
50 Millionen Euro: Rekordpreis bei Versteigerung von Monet-Gemälde in Paris erzielt
-
Zehntausende Studierende fordern bei Demonstration in Wien mehr Geld für Hochschulen
-
"Rückkehr zur Ruhe": Demonstrationsverbote und weitere Einschränkungen in Frankreich
-
Kaputte Welt: Pentagon beschädigt Eisenhower-Globus
-
Vom IS im Niger entführte Schweizerin und Österreicherin zurück in der Heimat
-
Frankreich: Widerstandskämpferin Berger-Volle mit 105 Jahren gestorben
-
Justizminister: 217 Menschen nach Protesten am Wochenende in Frankreich inhaftiert
-
Neue russische Angriffe: Selenskyj beklagt unveränderte Haltung Moskaus zum Krieg
-
USA richten erste Klub-WM der Frauen aus
-
Sturzflut im Himalaya: UN-Klimafonds stellt Nepal Hilfsgelder in Millionenhöhe bereit
-
Müll rausbringen und Abwaschen war einmal - Erleichterungen für Airbnb-Gäste
-
Milliarden-Rüstungsdeal: USA wollen 850 F-35-Kampfjets bei Lockheed Martin kaufen
-
Steuerschätzung: Klingbeil sieht trotz Mehreinnahmen 2027 "keine neuen Spielräume"
-
Keine Angriffe nach PHP-Sicherheitslücke festgestellt - Debatte um IT-Sicherheit
-
Rassistische Chats: Justizbeamter aus Nordrhein-Westfalen verliert Beamtenstatus
-
Söder will mit Geberländern Extremismusklausel im Länderfinanzausgleich durchsetzen
-
Panne bei der Tabaksteuer: Klingbeil verspricht rasche Aufklärung
-
IT-Sicherheitsamt: Bislang keine Angriffe durch PHP-Sicherheitslücke festgestellt
-
Sohn von Aung San Suu Kyi spricht erstmals seit fünf Jahren mit seiner Mutter
-
Muskelverletzung: Bayern-Star Díaz fällt aus
-
Bundesländer fordern schnellstmögliche Stromsteuersenkung für alle
-
Lyon: Altmaier steht im Viertelfinale
-
Familiennachzug zu Flüchtling: Kind muss bei Antrag minderjährig sein
-
IUCN: Wegen Klimawandels fast alle Korallenriffe der Welt vom Absterben bedroht
-
Tarifeinigung bei Lufthansa City Airlines
-
Ausbau von Stromspeichern in Deutschland nimmt Fahrt auf
-
Steuerschätzung: Klingbeil sieht 2027 trotz Mehreinnahmen "keine neuen Spielräume"
-
PHP-Sicherheitslücke: Wildberger sieht für Bund aktuell keine Hinweise auf Schaden
-
Shamonda-Virus erstmals bei Menschen entdeckt - Patient stirbt in Frankreich
-
Gladbacher Verletzungspech: Auch Lidberg fehlt in Stuttgart
-
Hellmann: Nachfolge von Krösche "zeitnah" klären
-
Ukrainer in Brandenburg wegen Spionageverdachts für Russland festgenommen
-
Frankreich: Macron wirft "ultralinken" Gruppen Umsturzversuch vor - Verteidigungsrat soll tagen
-
IUCN: 96 Prozent der Korallenriffe weltweit vom Absterben bedroht
-
Presse: Bundeswehr setzt bei Flugabwehr wegen Verzögerung auf Zwischenlösung
-
Mutmaßlicher Russland-Spion in Brandenburg festgenommen
-
Nach US-Sanktionen: EU-Parlament verleiht Sacharow-Preis an Internationalen Strafgerichtshof
-
Spotify meldet elf Millionen mehr Nutzer im dritten Quartal
-
Rathausbrand in Limoges bei Unruhen: Weiterer Verdächtiger festgenommen
-
Tour 2027 mit zwei Zeitfahren und dem Tourmalet
Körperverletzungsverfahren gegen Boateng: Staatsanwaltschaft nimmt Revision zurück
Im Körperverletzungsverfahren gegen Fußballweltmeister Jérôme Boateng hat die Staatsanwaltschaft München I ihre Revision gegen das Urteil des Landgerichts zurückgenommen. Eine längere Dauer des bereits mehr als fünf Jahre langen Verfahrens sei den Beteiligten "kaum mehr zumutbar", begründete sie am Montag ihre Entscheidung. Das Landgericht hatte Boateng im Juli der Körperverletzung an seiner früheren Lebensgefährtin schuldig gesprochen, ihn aber nur verwarnt.
Boateng bekam eine Geldauflage: Er muss insgesamt 100.000 Euro an gemeinnützige Organisationen zahlen. Sollte er gegen die Auflage verstoßen, muss er demnach eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 5000 Euro, insgesamt also 200.000 Euro, zahlen. Gegen das Urteil legte die Staatsanwaltschaft zunächst Revision zum Bayerischen Obersten Landesgericht in München ein, nahm sie aber am Montag "nach eingehender Prüfung" zurück.
Zwar ist die Anklagebehörde nach wie vor nicht von der Richtigkeit des Urteils überzeugt, wie sie betonte. Sie sieht vor allem einen Rechtsfehler in der Begründung des Gerichts, dass die Verteidigung der Rechtsordnung hier keine Verurteilung zu einer Strafe gebiete. In Fällen häuslicher Gewalt sei das ausdrücklich anders, erklärte die Staatsanwaltschaft ihre Sicht.
Unter Berücksichtigung der Interessen der Frau und ihrer Kinder sei ein längeres Verfahren aber kaum mehr zumutbar. Die Staatsanwaltschaft ermutigte alle Opfer häuslicher Gewalt, "sich vertrauensvoll an die Ermittlungsbehörden zu wenden".
Boateng hatte als Fußballer in seiner Zeit beim FC Bayern von 2011 bis 2021 große Erfolge gefeiert. Spätere Stationen in Frankreich bei Olympique Lyon und in der vergangenen Saison in Italien beim späteren Absteiger US Salernitana verliefen eher glücklos. Seit der aktuellen Saison spielt Boateng beim Linzer ASK in Österreich.
D.Schneider--BTB