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Nennung von Dopingsündern: NADA hofft auf baldige Lösung
Die Nationale Anti Doping Agentur (NADA) hofft in der Debatte um die Veröffentlichung von Sanktionsentscheidungen auf eine Lösung bis Jahresende. Wie der Vorstandsvorsitzende Lars Mortsiefer am Dienstag bei der Jahrespressekonferenz in Berlin mitteilte, setzt die NADA unter anderem Hoffnung in ein aus Österreich angestoßenes Verfahren, das beim Europäischen Gerichtshof anhängig ist.
"Eine harmonisierte Lösung gibt es nur, wenn die in Europa einheitlich ist. Wir sind guter Dinge, dass alles auf den Tisch kommt und dass sich Rechtsverfahren herauskristallisieren - und dann entsprechende Leitlinien aus Europa in die Mitgliedsstaaten gehen. Wir sind weiterhin davon überzeugt, dass wir nur so eine Einheitlichkeit hinbekommen. Dementsprechend hoffen wir, dass wir Ende des Jahres da Klarheit haben", sagte Mortsiefer.
Ende Mai hatten Recherchen der ARD-Dopingredaktion für Aufsehen gesorgt, wonach die NADA aus Sorge vor juristischen Konsequenzen seit März 2020 aus eigenem Antrieb keine Sanktionsentscheidungen gegen Dopingsünder mehr namentlich veröffentlicht habe. Die NADA begründete ihr Vorgehen in der Folge mit "dem geltenden Recht im Datenschutz." Danach hatte es Kritik von Athleten und aus der Politik gegeben.
Mortsiefer betonte am Dienstag derweil die Unzufriedenheit der NADA mit dem Status quo und den Willen zur Veränderung. "Wichtig ist, dass wir sehen: Wo stehen wir? Und was können wir sehr zügig ändern? Jetzt noch einmal einen Hallo-Wach-Effekt auszulösen, war ganz wichtig. Denn diese Verfahren dauern uns ja auch schon viel zu lange. Wir wollen ja auch Rechtsklarheit haben", sagte er.
In Österreich verpflichtet ein Anti-Doping-Bundesgesetz die Österreichische Anti-Doping Rechtskommission, namentlich über Entscheidungen in Anti-Doping-Verfahren zu informieren. "Das ist eine Philosophiefrage. Wir sind Deutschland haben die Philosophie, die von uns ja auch unterstützt wird, den Sport weiterhin staatsfern zu gestalten", sagte Mortsiefer. Mit jener Praxis beschäftigt sich das laufende EuGH-Verfahren, bei dem die datenschutzrechtliche Zulässigkeit derartiger Veröffentlichungen im Fokus steht.
J.Bergmann--BTB