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DFB: Regelung für trans, inter und nicht-binäre Personen
Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) hat eine eigene Regelung zum Spielrecht trans, inter und nicht-binärer Personen verabschiedet. Demnach können ab der Saison 2022/23 Spieler und Spielerinnen mit dem Geschlechtseintrag "divers" oder "ohne Angabe" selbst entscheiden, ob sie für eine Frauen- oder Männermannschaft auflaufen wollen. Gleiches gilt für alle Personen, die ihr Geschlecht angleichen lassen. Bei der Erteilung des Spielrechts sollen Vertrauenspersonen helfen.
"Der Fußball steht für Vielfalt, und auch der DFB setzt sich dafür ein", sagte Thomas Hitzlsperger, DFB-Botschafter für Vielfalt: "Mit der Regelung des Spielrechts schaffen wir weitere wichtige Voraussetzungen, um auch Spieler*innen unterschiedlichster Geschlechteridentitäten das Spielen zu ermöglichen." Die Regelung wurde für den Amateurfußball sowohl in die DFB-Spielordnung als auch in die DFB-Jugendordnung sowie die DFB-Futsal-Ordnung aufgenommen.
Bislang war das in den Personaldokumenten eingetragene Geschlecht "männlich" oder "weiblich" maßgeblich für die Erteilung des Spielrechts. Eine gesonderte Regelung für die seit 2018 möglichen Eintragungen "divers" oder "ohne Angabe" gab es nicht. Nun können trans Spieler und Spielerinnen selbstbestimmt jederzeit darüber entscheiden, ob sie in eine Mannschaft des anderen Geschlechts wechseln wollen.
Der Berliner Fußball-Verband hatte entsprechende Regeln bereits im Jahr 2019 eingeführt. Die Erfahrungen hätten gezeigt, dass die Wettbewerbsintegrität dadurch "nicht gefährdet" werde, heißt es vom DFB. Auch klar geregelt wurde, dass Personen am Spielbetrieb teilnehmen können, solange die sportliche Betätigung während der Einnahme von Medikamenten die Gesundheit der betroffenen Personen nicht beeinträchtigt. Die Regelung schließt somit eine Dopingrelevanz aus.
D.Schneider--BTB