-
Beerdigung in Bangladesch: Zehntausende trauern um getöteten Studentenführer
-
Brasiliens Ex-Präsident Bolsonaro scheitert mit erneuter Berufung gegen Haftstrafe
-
Lebenslange Haft für 27-Jährigen in Hessen wegen Mordes an Exfreundin in Spielothek
-
Deckelung von Indexmieten: Justizministerin legt Gesetzentwurf vor
-
Überraschung! Weidle-Winkelmann rast auf Rang zwei
-
K.o.-Sieg in Miami: Joshua siegt klar - Paul mit Kieferbruch
-
"Verwerflich": Eberl kritisiert Upamecano-Berichterstattung
-
Klingbeil wünscht sich "Kraft und Mut für große Rentenreform" im kommenden Jahr
-
US-Richterin hebt Mordurteil im Prozess um Tod von Rap-Star Jam Master Jay auf
-
FC Bayern in Heidenheim "wahrscheinlich" ohne Kimmich
-
Premierensieg für Taubitz im Olympia-Winter
-
Rettungsschwimmer am Bondi Beach in Sydney gedenken der Anschlagsopfer
-
NBA: OKC verspielt Sieg - Knicks-Serie endet
-
Musk gewinnt Berufung zu milliardenschwerem Gehaltspaket bei Tesla
-
K.o.-Sieg in Miami: Joshua schickt Paul zu Boden
-
Konkurrenzkampf im DFB-Tor: Johannes bleibt "entspannt"
-
Dreesen sieht "gute Gründe" für Upamecano-Verbleib in München
-
Lipowitz: "Radsport ist nicht alles für mich"
-
Kehl sieht "positive Entwicklung" beim BVB - und will mehr
-
Gedenken ein Jahr nach Anschlag auf Magdeburger Weihnachtsmarkt mit Kanzler Merz
-
Nach tödlichem Angriff auf Soldaten: USA greifen mehr als 70 IS-Ziele in Syrien an
-
Nach tödlichem Angriff auf US-Soldaten: USA starten Militäroperation gegen IS in Syrien
-
Kehl: Geldstrafe für Adeyemi nach Wutausbruch
-
Epstein-Akten: Trump-Regierung verfehlt Freigabe-Frist
-
Nach Schlotterbeck-Kritik: BVB siegt am 116. Geburtstag
-
US-Regierung veröffentlicht Teil der Epstein-Akten
-
Gouverneur: Mindestens sieben Tote bei russischem Raketenangriff in Region Odessa
-
Achte Pleite in Serie: Bayern in der EuroLeague im freien Fall
-
Trumps Name prangt fortan an renommiertem Kulturzentrum in Washington
-
Brasilien: Gericht lehnt Berufung von Ex-Präsident Bolsonaro ab
-
US-Außenminister Rubio spielt AfD-Kontakte herunter
-
Weitere Runde von Ukraine-Verhandlungen in Florida - Europäer beteiligt
-
Ausgleich in letzter Sekunde: Dämpfer für Hertha BSC
-
Darmstadt verspielt Sieg in Paderborn
-
Shein entgeht Sperre seiner Plattform in Frankreich - Paris kündigt Berufung an
-
Treffen zwischen Vertretern der USA, Europas und der Ukraine am Freitag
-
Positiver Dopingtest: Taylor von Darts-WM ausgeschlossen
-
Russland-Nähe: Polnischer Außenminister verleiht Orban symbolisch Lenin-Orden
-
Kramp-Karrenbauer wird Chefin der Konrad-Adenauer-Stiftung
-
Kramp-Karrenbauer zur Chefin der Konrad-Adenauer-Stiftung gewählt
-
Skispringer Hoffmann überrascht: Quali-Sieg in Engelberg
-
Fed-Mitglied: Inflationszahlen der Trump-Regierung zu positiv
-
Trump billigt Gesetz: 76.000 US-Soldaten bleiben vorerst in Europa
-
Umfrage: 45 Prozent der Deutschen empfinden Smartphones an Heiligabend als störend
-
Epstein-Akten: US-Regierung will zunächst nur Teile veröffentlichen
-
Trump drängt Kiew bei Friedensgesprächen zur Eile - Putin sieht Westen und Kiew am Zug
-
Trump drängt Kiew bei Friedensgespräche zur Eile - Putin sieht Westen und Kiew am Zug
-
Mit angeblich sicheren Tresorfächern: Betrüger erbeuten mehrere hunderttausend Euro
-
Bundesgerichtshof bestätigt Betrugsurteil gegen früheren Audi-Chef Stadler
-
Bundesrat beschließt höhere Strafen und strengere Regeln für E-Scooter
Berliner Polizei darf vorerst keine Gebühren von Klimaklebern verlangen
Die Berliner Polizei darf vorerst keine Gebühren von Klimaklebern dafür verlangen, dass sie die Demonstranten von der Straße löst und wegträgt. Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin laut einem am Dienstag verkündeten Beschluss in einem Eilverfahren. Das Gericht gab damit dem Antrag eines Klimaaktivisten statt. (VG 1 L 363/23)
Der Mann hatte sich im Juni 2022 zusammen mit anderen Aktivisten auf einer Straßenkreuzung in Berlin festgeklebt, um so gegen die Klimapolitik der Bundesregierung zu demonstrieren. Weil er der Aufforderung zum Verlassen der Fahrbahn nicht nachkam, lösten Einsatzkräfte die Klebeverbindung und trugen ihn von der Straße.
Im April diesen Jahres erhielt der Demonstrant einen Gebührenbescheid über 241,00 Euro. Die Polizeibehörde stützte sich dabei auf die Gebührenordnung für die Benutzung polizeilicher Einrichtungen. Zur Begründung hieß es, der Straßenverkehr sei durch die Sitzblockade des Klimaklebers erheblich behindert worden, was eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung dargestellt habe.
Nachdem der Demonstrant erfolglos Widerspruch gegen den Bescheid eingelegt hatte, erhob er dagegen Klage. Darüber wurde noch nicht entschieden. Sein Eilantrag gegen den sofort vollziehbaren Gebührenbescheid hatte nun jedoch Erfolg.
Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts liegen die Voraussetzungen für eine Gebührenerhebung nach den entsprechenden Gesetzesregelungen nicht vor. Bei der polizeilichen Maßnahme habe es sich weder um eine sogenannte Ersatzvornahme noch um eine unmittelbare Ausführung gehandelt.
Eine Ersatzvornahme ist ein Instrument für den Fall, dass Handlungen trotz bestehender Verpflichtungen nicht erfüllt werden. Dann kann die Vollstreckungsbehörde diese selbst vornehmen oder durch Dritte vornehmen lassen.
Auch habe die Maßnahme nicht der Gefahrenabwehr für Personen, Sachen oder Tiere gedient, sondern allein dem Zweck, den ungehinderten Straßenverkehr zu ermöglichen. Die Polizei muss dem Demonstranten daher die bereits gezahlte Gebühr vorerst zurückerstatten. Gegen den Beschluss kann beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Beschwerde eingelegt werden.
O.Bulka--BTB