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Auflagen für Landwirte: Brüssel macht Zugeständnisse beim Brachland-Anteil
Vor dem Hintergrund anhaltender Bauernproteste in mehreren europäischen Ländern macht Brüssel Zugeständnisse an die Landwirtinnen und Landwirte: Umweltvorschriften für einen Mindestanteil an Brachland auf Ackerflächen bleiben bis Jahresende ausgesetzt. Eine entsprechende Regelung wird durch eine Mindestvorgabe für den Anbau von Zwischenfrüchten ersetzt, wie die EU-Kommission am Mittwoch mitteilte. Mehrere Mitgliedstaaten, darunter Frankreich, hatten eine solche Ausnahmeregelung gefordert.
Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) der EU sieht vor, dass Landwirte vier Prozent ihrer Nutzflächen brach liegen lassen. Dadurch sollen Flächen für wild lebende Arten geschaffen werden. Die Kommission hatte die Regelung infolge des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine ausgesetzt, ursprünglich um die Lebensmittelversorgung abzusichern.
Die Ausnahme soll nun verlängert werden, stattdessen führt Brüssel eine weniger strikte Vorgabe ein. "Landwirte in der EU, die auf sieben Prozent ihrer Anbauflächen stickstoffbindende Pflanzen wie Linsen, Erbsen und Bohnen oder Zwischenfrüchte anbauen, erfüllen die Anforderung", teilte die Kommission am Mittwoch mit.
In mehreren europäischen Ländern gehen Landwirtinnen und Landwirte seit Wochen gegen die Agrarpolitik ihrer Regierungen und Vorgaben aus Brüssel auf die Straße. Frankreichs Regierung stellte den Bauern daraufhin unter anderem Ausnahmen von den EU-Umweltauflagen in Aussicht.
K.Brown--BTB