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Mehrere Energieanbieter informieren zu spät über Energiepreisbremsen
Die Preisbremsen für Gas und Strom treten am 1. März in Kraft - die Anbieter mussten ihre Kunden eigentlich bis 15. Februar über die Auswirkungen informieren. Laut Umfrage des Verbraucherportals Finanztip verpassten mehrere Anbieter diese Frist. Millionen Kundinnen und Kunden erhielten die Informationen zu spät, ihnen bleibe dann kaum Zeit, die Angaben zu prüfen. Der Branchenverband BDEW räumte "Verzögerungen" ein, betonte aber, die Entlastungen kämen bei allen an.
Die Energiepreisbremsen gelten ab März, die Entlastungen soll es aber bereits für Januar und Februar geben. Der Staat zahlt Haushalten und kleineren Unternehmen für 80 Prozent ihres Vorjahresverbrauchs die Differenz zwischen Preisdeckel und Marktpreis. Bei Gas liegt der Deckel bei zwölf Cent pro Kubikmeter, bei Strom bei 40 Cent.
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) betonte, die Preisbremsengesetze seien "sehr komplex", die Umsetzung entsprechend "herausfordernd". Die Übertragung der Preisbremsen auf die verschiedenen Vertragsarten, die Berücksichtigung von Sonderfällen wie Umzüge oder Kündigungen, aber auch die unterschiedlichen Regelungen für Strom und Gas führten zu komplexem Programmierungsaufwand. In einigen Fällen könne es daher zu Verzögerungen oder zu Fehlern kommen. Anspruch der Unternehmen seien Rechtssicherheit und Verlässlichkeit für Kundinnen und Kunden.
Die Regelungen der Preisbremsen führten auch zu einem drastischen Anstieg der Kundenanfragen, erklärte der BDEW. "Aus den Energieversorgungsunternehmen hören wir, dass die Beratungskapazitäten in den Kundencentern trotz Aufstockung und dem Einsatz von Dienstleistern nicht mehr ausreichen." Der Verband betonte, es sei ein "absolutes Novum, dass die Bundesregierung einer Branche Aufgaben überträgt, die eigentlich zum klassischen Kernbereich des Staates gehören".
Finanztip-Energieexperte Benjamin Weigl sagte: "Jetzt rächt sich die teils chaotische Politik rund um die Entlastungen und Preisbremsen in den vergangenen Monaten." Er riet Kundinnen und Kunden, den Rabatt auf alle Fälle zu prüfen.
Vergleichsgröße bei Gas und Fernwärme ist der letzte Jahresverbrauch, der vor September 2020 vollständig abgerechnet wurde - bei den meisten ist dies der Verbrauch 2021. Bei Strom wird laut Finanztip in aller Regel das Jahr 2022 als Vergleichsjahr herangezogen.
Y.Bouchard--BTB