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Bundesarbeitsgericht stärkt Anspruch von Frauen auf gleiche Bezahlung
Mit einem Grundsatzurteil zur Lohngleichheit hat am Donnerstag das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt den Anspruch von Frauen auf gleiche Bezahlung gestärkt. Demnach kann das angeblich bessere Verhandlungsgeschick eines männlichen Kollegen nicht eine krasse Ungleichheit rechtfertigen. (Az: 8 AZR 450/21)
Die Klägerin war Vertriebsmitarbeiterin eines Metallunternehmens in Sachsen. Sie stellte fest, dass zwei männliche Kollegen deutlich höhere Gehälter hatten als sie. Ein fast gleichzeitig eingestellter Kollege erhielt zunächst 1000 Euro und zuletzt immer noch 500 Euro mehr pro Monat als sie. Mit ihrer Klage verlangt die Frau ebenfalls eine höhere Vergütung.
Der Arbeitgeber rechtfertigte den Unterschied mit dem besseren Verhandlungsgeschick des Mannes. Das BAG ließ dies nicht gelten. Es sprach der Frau 14.500 Euro entgangenen Lohn und zudem eine Diskriminierungsentschädigung in Höhe von 2000 Euro zu.
J.Horn--BTB