-
Netanjahu-Rivale Eisenkot fordert Wähler zu Abwahl von "schlechtester" Regierung Israels auf
-
Berlin: Linken-Fraktionsspitze trifft sich mit umstrittener Abgeordneter Emde
-
Anschlag bei Paris: Prominente protestieren gegen Rassismus in Frankreich
-
Angriff unter Clans: Auto fährt in Niedersachsen in Menschengruppe
-
Forderungen nach Entschädigungen überschatten Karibikreise von König Charles III.
-
Sammer: "Bei uns ist der Trainer der Volltrottel"
-
Gericht: NSU-Terroristin Beate Zschäpe bleibt mindestens bis 2035 im Gefängnis
-
Münchener Chiphersteller Infineon investiert 1,1 Milliarden Euro in Österreich
-
Netanjahu: Parteien arabischer Israelis "versuchen, Wahl zu stehlen"
-
EU schlägt Frontex-Einsatztruppe für Grenzschutz und Abschiebungen vor
-
CDU-Vize Claus signalisiert Interesse an Steinmeier-Nachfolge
-
Bis zu drei Grad heißer: EU-Kommission dringt auf Anpassung an den Klimawandel
-
Bundeshaushalt 2027: Bündnis warnt vor Einsparungen bei Jugendlichen
-
Pflegekommission nimmt Arbeit auf - Gremium will Ende Januar Ergebnisse liefern
-
Asienreise des Kanzlers: Merz wirbt für Investitionen in Deutschland und Europa
-
Partei von Flávio Bolsonaro erkennt Lulas Wiederwahl in Brasilien an
-
Wirtschaftsministerin Reiche sagt Südkorea-Reise wegen Corona-Erkrankung ab
-
Prozess um Nord-Stream-Sprengung: Gericht lehnt Antrag auf Einstellung ab
-
Mercedes senkt Gewinnerwartung wegen weiter wegbrechenden China-Geschäfts
-
US-Rapper Jay-Z tritt in Super-Bowl-Halbzeitshow auf
-
OLG-Entscheidung: NSU-Mittäterin Zschäpe bleibt mindestens bis 2035 im Gefängnis
-
Richtungsweisende Parlamentswahl in Israel - Enges Rennen erwartet
-
Danks: "Kompany in guter Stimmung"
-
Dieselskandal: Weitere Verfahren gegen VW-Manager beginnen im November
-
Pistorius und vier Amtskollegen fordern "stärkeres Europa für stärkere Nato"
-
Merz wirbt in Singapur für Investitionsstandorte Deutschland und Europa
-
Zwei chinesische Sponsoren beenden Kooperation mit Mbappé
-
Kein Anschlag laut Polizei: Auto fährt in Niedersachsen in Menschengruppe
-
Toter in Treppenhaus in Mainz entdeckt - 41-Jähriger festgenommen
-
Baden-Württemberg: Am Straßenrand liegender Mann verursacht Unfall
-
EU-Länder wollen mehr Spielraum bei Vergabe europäischer Agrargelder
-
Mutter und Sohn in Hessen von eigenem Hund angegriffen und schwer verletzt
-
Auto fährt in Niedersachsen in Menschengruppe - Mehrere Verletzte
-
"König Harry": Pressestimmen zur Verleihung des Ballon d'Or
-
Meghan gibt Teilnahme an beliebter australischer Koch-Show bekannt
-
Barmer: Notfallbehandlungen in jeder zehnten Klinik binnen zehn Jahren verdoppelt
-
NHL: Drasaitl verliert deutsches Duell mit Seider
-
Richtungsentscheidung in Israel: Wahllokale öffnen für Parlamentswahl
-
Nächster Sieg für Schröder und Charlotte - Hartenstein stark
-
US-Verteidigungsministerium benennt erstes Atom-U-Boot für australischen Marinestützpunkt
-
Kane wird emotional: Rührende Worte an seine Familie
-
"Halb so wild": Prass nimmt Gelb-Rot mit Humor
-
Kane gewinnt Ballon d'Or: "Bayern eine Bühne für Weltklasse"
-
Ziel Olympia: Eiskunstläuferin Gerke wechselt die Disziplin
-
Hamburger Prozess um Sprengung von Nord-Stream-Pipelines wird fortgesetzt
-
EU stellt Pläne für "Abschiebeagentur" Frontex vor
-
Merz zum Auftakt seiner Asienreise in Singapur
-
Steinmeier beginnt mehrtägige China-Reise mit Besuch von VW-Entwicklungszentrum
-
Israelis wählen neues Parlament - Netanjahu unter Druck
-
Erklärung: Partei von Flávio Bolsonaro erkennt Lulas Wiederwahl in Brasilien an
Bundesarbeitsgericht billigt unterschiedlich hohe Zuschläge für Nachtarbeit
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt hat mehrere Klagen gegen unterschiedliche Zuschläge für regelmäßige und unregelmäßige Nachtarbeit abgewiesen. Die Ungleichbehandlung ist zulässig, wenn hierfür ein sachlicher Grund vorliegt, wie das Gericht am Mittwoch entschied. Ein solcher Grund kann danach sein, dass damit die geringere Planbarkeit eines Arbeitseinsatzes in unregelmäßiger Nachtarbeit ausgeglichen werden soll. (Az: 10 AZR 332/20, 10 AZR 397/20 und weitere)
Konkret wies das BAG zwei Klagen gegen Coca-Cola in Berlin, eine gegen Nestlé in Hamburg sowie zwei weitere Klagen aus der Milchwirtschaft ab. In allen Fällen ergebe eine Auslegung der Tarifverträge, dass mit dem höheren Zuschlag für unregelmäßige Nachtarbeit auch "die zusätzlichen Belastungen durch die fehlende Planbarkeit solcher Arbeitseinsätze ausgeglichen werden sollen".
Die Klägerin im Leitfall arbeitet bei Coca-Cola in Berlin. Nach dem dort geltenden Tarifvertrag der Erfrischungsgetränke-Industrie Berlin und Region Ost betrug der Zuschlag für regelmäßige Nachtarbeit in Schichten 20 Prozent, für unregelmäßige Nachtarbeit 50 Prozent.
Im Streitzeitraum Dezember 2018 bis Juni 2019 hatte die Klägerin nur regelmäßige Nachtarbeit im regulären Schichtdienst geleistet. Dennoch verlangte sie den höheren Zuschlag von 50 Prozent. Die Ungleichbehandlung sei nicht gerechtfertigt und daher gleichheitswidrig.
Dem ist das BAG nun nicht gefolgt. Bereits 2018 hatten die Erfurter Richter festgestellt, dass nach der bisherigen medizinischen Forschung die gesundheitliche Beeinträchtigung durch unregelmäßige Nachtarbeit nicht höher ist als bei regelmäßigen Nachtschichten. Im Dezember 2020 urteilten die Erfurter Richter aber, dass ein Lohnunterschied gerechtfertigt sein kann, wenn dieser ausdrücklich auch die Beeinträchtigung des Soziallebens der Beschäftigten abgelten soll.
Dies hat das BAG nun bekräftigt. Nach dem hier einschlägigen Tarif solle der Nachtzuschlag zunächst die mit der Nachtarbeit verbundenen gesundheitlichen Beeinträchtigungen abgelten. Der höhere Zuschlag für unregelmäßige Nachtarbeit solle aber zudem auch die schlechtere Planbarkeit dieser Arbeitseinsätze ausgleichen.
Den Tarifvertragsparteien sei es nicht verwehrt, mit den Zuschlägen "neben dem Schutz der Gesundheit weitere Zwecke zu verfolgen", betonten die Erfurter Richter. Ob der Unterschied der Höhe nach angemessen ist, liege "im Ermessen der Tarifvertragsparteien" und sei daher von den Gerichten nicht zu prüfen.
Abgeschlossen hatte diesen Tarifvertrag die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG). Nach deren Angaben sind inzwischen 6000 vergleichbare Klagen von NGG-Mitgliedern vor den Arbeitsgerichten anhängig. Der Streitwert summiere sich auf über 50 Millionen Euro.
Mehrere hundert Verfahren liegen allein beim BAG. Nach Angaben des Gerichts betreffen allein diese Verfahren etwa 30 verschiedene Tarifverträge. Weitere sieben Fälle hat das BAG für den 22. März terminiert. Im Juli 2022 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg erklärt, dass solche Fälle allein nach deutschem Recht zu entscheiden sind.
N.Fournier--BTB