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"Handelsblatt": Habeck bringt "Reparaturgesetz" zu Energiepreisbremsen auf den Weg
Das Bundeswirtschaftsministerium von Robert Habeck (Grüne) will die gesetzliche Grundlage für die Energiepreisbremsen nachbessern: Das "Handelsblatt" berichtete am Dienstag unter Berufung auf Ministeriumskreise, das Haus habe die Ressortabstimmung für ein "Reparaturgesetz" bei der Gas- und Strompreisbremse eingeleitet. Wichtigster Baustein sei die Umsetzung von Rückzahlungen, wenn Unternehmen im Zuge der Energiepreisbremsen zu viel Geld bekommen.
"In die Novelle fließen unter anderem die Ergebnisse von Gesprächen ein, die das Ministerium mit Energieversorgern, Unternehmen und Verbänden geführt hat", zitierte die Zeitung die Ministeriumskreise. Bislang ist vorgesehen, dass erst nach Einstellung der Preisbremsen Ende 2023 die Überprüfungen starten. Mit der gesetzlichen Anpassung sollen Unternehmen dem Bericht zufolge auch zwischendurch überprüft werden können, wenn es Anhaltspunkte gibt, dass sie zu viel Geld bekommen. Dann müssen Firmen ihre Daten offenlegen und können im Zweifel verpflichtet werden, die zu viel erhaltenen Staatshilfen zurückzuzahlen, wie das "Handelsblatt" schrieb.
In dem Gesetz will Habeck demnach "Prüfbehörden" mit der Abwicklung der Rückzahlungen beauftragen. Weil staatliche Stellen dafür nicht genügend Kapazitäten hätten, werde das Ministerium die Aufgabe per Ausschreibung an private Organisationen vergeben, berichtete das "Handelsblatt". Das dürften insbesondere Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sein, die auch Unternehmen beim Bezug der Staatshilfen beraten.
"Interessenkonflikte oder eine Verletzung etwaiger berufsrechtlicher Pflichten" müssten ausgeschlossen werden, zitierte die Zeitung dazu die Ministeriumskreise. Das Ministerium wolle mit dem "Reparaturgesetz" zudem klarstellen, dass Unternehmen bei einem Verstoß gegen das Boni- und Dividendenverbot die kompletten staatlichen Entlastungen durch die Energiepreisbremsen zurückzahlen müssen.
K.Thomson--BTB