-
Prozess um Nord-Stream-Sprengung: Gericht lehnt Antrag auf Einstellung ab
-
Mercedes senkt Gewinnerwartung wegen weiter wegbrechenden China-Geschäfts
-
US-Rapper Jay-Z tritt in Super-Bowl-Halbzeitshow auf
-
OLG-Entscheidung: NSU-Mittäterin Zschäpe bleibt mindestens bis 2035 im Gefängnis
-
Richtungsweisende Parlamentswahl in Israel - Enges Rennen erwartet
-
Danks: "Kompany in guter Stimmung"
-
Dieselskandal: Weitere Verfahren gegen VW-Manager beginnen im November
-
Pistorius und vier Amtskollegen fordern "stärkeres Europa für stärkere Nato"
-
Merz wirbt in Singapur für Investitionsstandorte Deutschland und Europa
-
Zwei chinesische Sponsoren beenden Kooperation mit Mbappé
-
Kein Anschlag laut Polizei: Auto fährt in Niedersachsen in Menschengruppe
-
Toter in Treppenhaus in Mainz entdeckt - 41-Jähriger festgenommen
-
Baden-Württemberg: Am Straßenrand liegender Mann verursacht Unfall
-
EU-Länder wollen mehr Spielraum bei Vergabe europäischer Agrargelder
-
Mutter und Sohn in Hessen von eigenem Hund angegriffen und schwer verletzt
-
Auto fährt in Niedersachsen in Menschengruppe - Mehrere Verletzte
-
"König Harry": Pressestimmen zur Verleihung des Ballon d'Or
-
Meghan gibt Teilnahme an beliebter australischer Koch-Show bekannt
-
Barmer: Notfallbehandlungen in jeder zehnten Klinik binnen zehn Jahren verdoppelt
-
NHL: Drasaitl verliert deutsches Duell mit Seider
-
Richtungsentscheidung in Israel: Wahllokale öffnen für Parlamentswahl
-
Nächster Sieg für Schröder und Charlotte - Hartenstein stark
-
US-Verteidigungsministerium benennt erstes Atom-U-Boot für australischen Marinestützpunkt
-
Kane wird emotional: Rührende Worte an seine Familie
-
"Halb so wild": Prass nimmt Gelb-Rot mit Humor
-
Kane gewinnt Ballon d'Or: "Bayern eine Bühne für Weltklasse"
-
Ziel Olympia: Eiskunstläuferin Gerke wechselt die Disziplin
-
Hamburger Prozess um Sprengung von Nord-Stream-Pipelines wird fortgesetzt
-
EU stellt Pläne für "Abschiebeagentur" Frontex vor
-
Merz zum Auftakt seiner Asienreise in Singapur
-
Steinmeier beginnt mehrtägige China-Reise mit Besuch von VW-Entwicklungszentrum
-
Israelis wählen neues Parlament - Netanjahu unter Druck
-
Erklärung: Partei von Flávio Bolsonaro erkennt Lulas Wiederwahl in Brasilien an
-
Begrenzte Waffenruhe in russisch besetzter ukrainischer Stadt Oleschky in Kraft getreten
-
Oxfam: Superreiche verursachen mit Privatjets und Investitionen enorme Klimaschäden
-
Camino und Nittetsu starten gemeinsam mit Ausenco die nächste Phase des Detail-Engineerings für das Kupferprojekt Puquios in Chile
-
Pressestimmen zur Verleihung des Ballon d'Or
-
Kane: Ohne den FC Bayern "nicht möglich"
-
Ballon d'Or: Bayern-Superstar Kane triumphiert
-
Barca dominiert Gala - auch de la Fuente und Putellas geehrt
-
Barca dominiert Ballon-d'Or-Gala - auch de la Fuente geehrt
-
Nach Bolsonaros Niederlage: Trump nennt Brasilien-Wahl "manipuliert"
-
Tödlicher Schusswaffenangriff bei Paris: Verdächtiger bestreitet rassistisches Motiv
-
Flavio Bolsonaro darf nach eigenen Angaben Brasilien nicht verlassen
-
Nach Machados Rückkehr: Venezuelas Übergangspräsidentin wirft ihr "Show" vor
-
US-Demokraten fordern Sonderermittler zu Trumps Verbindungen zu Epstein
-
Verteidigungsministertreffen: Pistorius spricht Putin ernsthaften Friedenswillen ab
-
Er spielte Navigator Chekov: "Star Trek"-Schauspieler Walter Koenig ist tot
-
Microsoft bietet jedem vierten Mitarbeiter eine Abfindung an
-
Iran und Länder des Mekka-Abkommens vereinbaren weitere Gespräche über Zusammenarbeit
BMWK betont Technologieoffenheit bei Umstieg auf Erneuerbares Heizen
Im Streit über den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen in Gebäuden hat das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) auf die Möglichkeit der Technologieoffenheit sowie auf geplante Ausnahmen verwiesen. In bestehenden Gebäuden könnten auch weiterhin "Gasheizungen eingebaut werden, wenn sie mit 65 Prozent grünen Gasen oder in Kombination mit einer Wärmepumpe betrieben werden", heißt es in einem am Donnerstag vom Ministerium verbreiteten Papier zum Entwurf für eine Änderung des Gebäudeenergiegesetzes.
Wie bereits zuvor bekannt wurde, soll die Vorgabe, dass neu eingebaute Heizungen zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden sollen, bereits ab 2024 und nicht wie im Koalitionsvertrag vorgesehen ab 2025 gelten. Grund dafür ist der Ukraine-Krieg und die dadurch ausgelöste Energiekrise. Der Entwurf wurde gemeinsam vom Bundeswirtschafts- und vom Bundesbauministerium erstellt und wird derzeit in der Regierung beraten. Die FDP kritisiert, dass die Vorgaben "weit" über zuvor getroffene Vereinbarungen hinausgingen.
"Technologieoffen" bedeutet laut BMWK nun, dass das 65-Prozent-Ziel auf vielen Wegen erfüllt werden kann - allerdings gibt es Unterschiede für neue Gebäude und für Bestandsgebäude. Da im Neubau Wärmepumpen bereits der Standard seien, seien hier keine Biomasse- oder Gasheizungen vorgesehen, jedoch etwa Stromdirektheizungen und der Anschluss an ein Wärmenetz. In Bestandsgebäuden sollen Biomasseheizungen - also Holz- oder Pelletheizungen - ebenso erlaubt sein wie Gasheizungen oder Hybridheizungen, solange sie das 65-Prozent-Ziel erfüllen.
Zu dem Gesetzentwurf hieß es nun weiter, bestehende Heizungen müssten nicht ausgetauscht werden und Reparaturen defekter Heizungen seien möglich. Bestehende Gas- und Ölheizungen könnten also noch weitergenutzt werden.
Schon jetzt müssen alte Heizkessel in der Regel 30 Jahre nach Einbau und Aufstellung außer Betrieb genommen werden - bei selbstgenutzten Ein- und Zweifamilienhäusern gibt es aber Ausnahmen. Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern, die ihre Häuser selbst nutzen und zum Stichtag 1. Februar 2020 selbst bewohnten, können ihre Heizungsanlagen auch länger als 30 Jahre nutzen. Diese Ausnahmen sollen nun ab 2026 "schrittweise auslaufen", wie es im Papier heißt.
Zeitliche Spielräume gibt es außerdem dann, wenn ein Anschluss an ein Wärmenetz "absehbar, aber noch nicht möglich ist". Das muss dann binnen fünf Jahren passieren. Auch bei Mehrfamilienhäusern mit Gasetagenheizungen und Einzelöfen gibt es demnach Übergangsfristen von bis zu sechs Jahren.
Vorgesehen ist zudem eine "Härtefallregelung", bei der von der 65-Prozent-Regel abgewichen werden kann - etwa wenn es "wirtschaftlich unzumutbar" ist. Außerdem soll der Umstieg durch die Förderung für untere und mittlere Einkommensgruppen unterstützt werden.
F.Pavlenko--BTB