-
Oxfam: Superreiche verursachen mit Privatjets und Investitionen enorme Klimaschäden
-
Pressestimmen zur Verleihung des Ballon d'Or
-
Kane: Ohne den FC Bayern "nicht möglich"
-
Ballon d'Or: Bayern-Superstar Kane triumphiert
-
Barca dominiert Gala - auch de la Fuente und Putellas geehrt
-
Barca dominiert Ballon-d'Or-Gala - auch de la Fuente geehrt
-
Nach Bolsonaros Niederlage: Trump nennt Brasilien-Wahl "manipuliert"
-
Tödlicher Schusswaffenangriff bei Paris: Verdächtiger bestreitet rassistisches Motiv
-
Flavio Bolsonaro darf nach eigenen Angaben Brasilien nicht verlassen
-
Nach Machados Rückkehr: Venezuelas Übergangspräsidentin wirft ihr "Show" vor
-
US-Demokraten fordern Sonderermittler zu Trumps Verbindungen zu Epstein
-
Verteidigungsministertreffen: Pistorius spricht Putin ernsthaften Friedenswillen ab
-
Er spielte Navigator Chekov: "Star Trek"-Schauspieler Walter Koenig ist tot
-
Microsoft bietet jedem vierten Mitarbeiter eine Abfindung an
-
Iran und Länder des Mekka-Abkommens vereinbaren weitere Gespräche über Zusammenarbeit
-
Trotz Fangverboten: Deutsche Ostseefischer dürfen 2027 weiter Hering fischen
-
"Peinlich" und "Skandal": Kritik an Auftritt von Audi-Chef in den USA reißt nicht ab
-
Vatikan: Papst Leo XIV. reist trotz Krebsoperation nach Südamerika
-
UN-Ermittler werfen Israel Verbrechen der "Auslöschung" im Westjordanland vor
-
Venezuela: Oppositionsführerin Machado zu Treffen mit Übergangspräsidentin bereit
-
"Letzte Warnung": DFB greift nach FCK-Randalen im Derby durch
-
Macron sieht weiteren "riskanten" Protest-Samstag voraus
-
KI-Unternehmen Anthropic warnt in Börsenprospekt vor Risiken
-
Geplante Jugendproteste: Warnungen vor Gewalt - und Verständnis für Anliegen
-
Ukraine nennt WM-Vergabe an Russland "skandalös"
-
Dobrindts Anti-Vergesellschaftungsgesetz: Linke hält Pläne für verfassungswidrig
-
Kein Nobelpreis: Trump beschimpft Norwegen unflätig
-
Parlamentswahl in Serbien: Studentenliste siegt - Vucic räumt Niederlage ein
-
Club-Schlägerei in London: Chris Brown kommt mit Bewährungsstrafe davon
-
Nach Kollision in Bremerhaven: Ermittlungen gegen Kapitän von Kreuzfahrtschiff
-
DTB-Team startet Davis-Cup-Mission mit Zverev und Struff
-
Wahlplakat mit Hitlergruß: Urteil gegen Brandenburger AfD-Abgeordneten rechtskräftig
-
Segelpartner auf offener See getötet: Lebenslange Haft für Berliner rechtskräftig
-
Zentralkomitee der KP tagt in China - Verschärfung der Disziplin geplant
-
Ab 1. Januar: Berliner Taxifahrer dürfen nicht mehr am BER warten
-
Lula gewinnt Präsidentenwahl in Brasilien - Bolsonaro erkennt Niederlage nicht an
-
Thüringen: Früherer Ministerpräsident Josef Duchac gestorben
-
"Peinlich": Auftritt von Audi-Chef Döllner in den USA schlägt weiter hohe Wellen
-
Steinmeier-Nachfolge: Unterstützung für Aigner aus Ländern - CDU wartet ab
-
Merz zu mehrtägiger Asienreise gestartet - Steinmeier reist parallel nach China
-
Regierungsbildung in Schweden erneut gescheitert
-
Geplante Jugendproteste: Innenpolitiker warnen vor Gewalt und Unterwanderung
-
DDR-Größe Weber im Alter von 61 Jahren verstorben
-
Russland will Angriffe trotz Gesprächen mit USA und Ukraine fortsetzen
-
Verzicht auf nicht zwingende Standards: Gesetzentwurf für einfacheres Bauen steht
-
Kreuzfahrt nach Kollision in Bremerhaven abgesagt - Sturmflutwarnung für Nordseeküste
-
Mutmaßlicher IS-Anhänger am Frankfurter Flughafen festgenommen
-
Stauprognose: Am Halloween-Wochenende ist mit vollen Autobahnen zu rechnen
-
Ifo-Institut: Stimmung in Firmen hellt sich weiter zum sechsten Mal in Folge auf
-
Debatte um Stromsteuersenkung: Rehlinger wirft Merz leere Versprechungen vor
Umgang mit im Ausland geschlossenen Kinderehen muss neu geregelt werden
Der Umgang mit im Ausland geschlossenen Kinderehen muss neu geregelt werden. Wie das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Mittwoch erklärte, ist das 2017 beschlossene Gesetz in seiner aktuellen Form verfassungswidrig. Zwar dürfe der Gesetzgeber die Wirksamkeit von ausländischen Ehen von einem Mindestalter der Beteiligten abhängig machen - doch müssten dann Regelungen über Folgen wie Unterhaltsansprüche oder die Möglichkeit der Fortführung der Ehe im Erwachsenenalter getroffen werden. (Az. 1 BvL 7/18)
Der Gesetzgeber muss bis Ende Juni 2024 nachbessern. So lange bleibt die Vorschrift in Kraft, das Gericht legte als Ergänzung selbst Maßgaben zu Unterhaltsansprüchen fest. Es ging in Karlsruhe nur um die Neuregelung für Ehen mit unter 16-Jährigen. Im Ausland geschlossene Ehen wurden demnach ausnahmslos für unwirksam erklärt, wenn Ehepartner oder -partnerin bei der Heirat jünger als 16 Jahre waren.
So sollen Kinder und Jugendliche vor Zwangsheirat geschützt werden. Die frühere Bundesregierung reagierte mit dem Gesetz auch auf die steigende Zahl verheirateter minderjähriger Flüchtlinge, die nach Deutschland kamen. "Kinder gehören weder vor einen Traualtar noch vor ein Standesamt", sagte der damalige Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) im Bundestag.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hätte die Vorschrift im Fall eines Paars aus Syrien anwenden müssen, in dem ein Mädchen im Heimatland schon mit 14 Jahren einen sieben Jahre älteren Mann heiratete. Sie flüchteten einige Monate später gemeinsam nach Deutschland, wo die Jugendliche in einer Unterkunft für Mädchen untergebracht wurde. Die Vorinstanzen erlaubten, dass sie die Wochenenden mit ihrem Mann verbrachte, wogegen das Jugendamt vor den BGH zog. Dieser zweifelte an der Verfassungsmäßigkeit der Vorschrift und legte sie dem Bundesverfassungsgericht vor.
Die Richterinnen und Richter des dortigen Ersten Senats stellten nun fest, dass die Norm unvereinbar mit dem Grundrecht der Ehefreiheit sei. Das liege daran, dass Regelungen zu den möglichen Folgen der Nichtigerklärung einer solchen Ehe fehlten. Momentan sei es nicht möglich, eine solche im Ausland wirksam geschlossene Ehe nach Erreichen der Volljährigkeit in Deutschland weiterzuführen. Das berühre aber die Freiheit, einen selbst gewählten Partner zu heiraten.
Dieser Eingriff werde dadurch gewichtiger, dass die rechtlichen Vorteile einer Ehe für die Betroffenen entfielen, etwa bei Unterhalt und Erbrecht. Bei einer Scheidung oder Aufhebung der Ehe seien die Folgen geregelt, bei Unwirksamkeit nicht.
T.Bondarenko--BTB