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Bundesregierung bringt Verschärfung des Kartellrechts auf den Weg
Die Bundesregierung hat mit Blick auf Erfahrungen in der Energiekrise eine Verschärfung des Wettbewerbsrechts auf den Weg gebracht. Das Kabinett in Berlin verabschiedete am Mittwoch einen Gesetzentwurf, der die Befugnisse des Bundeskartellamts spürbar erweitern soll. Demnach soll die Behörde künftig nicht mehr konkretes wettbewerbsschädigendes Verhalten von Unternehmen nachweisen müssen, sondern bereits bei einer Störung des Marktes aktiv werden können.
"Angesichts der aktuellen Krisen müssen wir die großen Stärken des Wettbewerbs konsequenter nutzen", erklärte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne). "Wettbewerb ist das beste Mittel, um Verbraucherinnen und Verbraucher vor ungerechtfertigten Preissteigerungen zu schützen."
Fairen Wettbewerb erhofft sich die Bundesregierung dadurch, dass das Bundeskartellamt künftig im Anschluss an eine Sektorprüfung direkt Maßnahmen anordnen können soll. "Zum Beispiel können Marktzugänge erleichtert, Konzentrationstendenzen gestoppt oder - in Extremfällen und als ultima ratio - Unternehmen entflochten werden", erklärte das Bundeswirtschaftsministerium.
Außerdem sollen die Hürden für die kartellrechtliche Vorteilsabschöpfung deutlich gesenkt werden. Wie es im Gesetzentwurf heißt, soll künftig bereits die Vermutung, dass ein Verstoß gegen die Wettbewerbsregeln "einen wirtschaftlichen Vorteil verursacht hat", ausreichen, um Gewinne abzuschöpfen. Und: "Die Höhe des wirtschaftlichen Vorteils kann geschätzt werden." Bisher musste sie exakt ermittelt werden.
"Wir brauchen eine Wettbewerbsbehörde mit Biss", erklärte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP). Das Bundeskartellamt sei "eine der angesehensten Wettbewerbsbehörden der Welt" und werde nun weiter gestärkt.
Das Wirtschaftsministerium hatte die Reform des sogenannten Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wegen der rasanten Preissteigerungen für Diesel und Benzin infolge des russischen Angriffs auf die Ukraine im März 2022 angestoßen. Buschmann hatte sich den Vorschlägen gegenüber zunächst zurückhaltend gezeigt.
Bei den monatelangen Verhandlungen ging es dann aber offenbar vornehmlich um Detailfragen. Die Grundidee der ursprünglichen Vorschläge aus dem Hause Habeck wurden auch im nun verabschiedeten Gesetzentwurf beibehalten.
Aus der Wirtschaft kam daran scharfe Kritik. Es handle sich um einen "nationalen gesetzgeberischen Alleingang", der den Wirtschaftsstandort Deutschland im internationalen Wettbewerb weiter schwäche, erklärte Iris Plöger vom Bundesverband der deutschen Industrie. Das Bundeskartellamt könne künftig "ohne einen Regelverstoß mit Sanktionen bis zur Entflechtung in unternehmerische Rechtspositionen eingreifen". Das werde Investoren abschrecken.
Dem schloss sich die CDU-Abgeordnete Julia Klöckner an: "Das Wettbewerbsrecht darf nicht zur Spielwiese für staatliche Intervention werden", erklärte sie. Stephan Wernicke von der Deutschen Industrie- und Handelskammer sprach von einem "Paradigmenwechsel hin zur staatlichen Marktgestaltung als ultima ratio". Die Bundesregierung entferne sich so vom europäischen Wettbewerbsrecht. Er warnte den Bundestag, dem zuzustimmen.
Einen "Paradigmenwechsel" sieht auch die SPD-Abgeordnete Verena Hubertz. Sie begrüßte diesen jedoch ausdrücklich. "Missbräuchlichen Praktiken, auch unterhalb der Schwelle illegaler Preisabsprachen, schieben wir so gezielt den Riegel vor", sagte sie der Nachrichtenagentur AFP. "Die Bürgerinnen und Bürger werden die positiven Effekte in ihrem Geldbeutel spüren."
A.Gasser--BTB