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Union treibt Pläne für Untersuchungsausschuss zu Scholz und Warburg-Affäre voran
Die Unionsfraktion treibt ihre Pläne für einen Untersuchungsausschuss zur Rolle von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) in der Steueraffäre um die Hamburger Warburg-Bank voran. Die Abgeordneten von CDU und CSU wollen am kommenden Dienstag über einen Antrag zur Einsetzung des Gremiums abstimmen, wie ein Fraktionssprecher am Donnerstag sagte. Der Bundestag könnte den Untersuchungsausschuss dann im Mai endgültig beschließen.
Die Warburg-Affäre dreht sich um die Frage, ob die Hamburger Bank durch eine Intervention der Politik davor bewahrt werden sollte, eine millionenschwere Strafzahlung wegen des Cum-Ex-Steuerskandals leisten zu müssen. Die Unionsfraktion will über den Untersuchungsausschuss klären, welche Rolle Scholz als früherer Hamburger Bürgermeister dabei spielte.
CDU und CSU im Bundestag verfassten nun den Antrag zur Einsetzung des Untersuchungsausschusses. "Das Agieren der Freien und Hansestadt Hamburg" unter Verantwortung des damaligen Ersten Bürgermeisters Olaf Scholz "in der Steueraffäre M.M.Warburg & CO Bank wirft schwerwiegende Fragen auf", heißt es in dem fünfseitigen Dokument, das der Nachrichtenagentur AFP vorliegt.
Der Ausschuss soll demnach klären, warum Hamburg "zum Nachteil des Bundes die Rückforderung der zu Unrecht erhaltenen Kapitalertragsteuererstattungen" der Warburg-Bank verjähren lassen wollte und wer dafür die Verantwortung trage. Es geht dabei auch um Treffen von Scholz mit dem ehemaligen Warburg-Chef Christian Olearius. Der Antrag verweist dabei auf angebliche Erinnerungslücken von Scholz zu den Treffen und fragt, ob dieser in dem Fall "die Wahrheit gesagt" habe.
Im Detail nennt der Untersuchungsauftrag dann noch 19 Einzelpunkte. In ihnen geht es vielfach um Kontakte damaliger Akteure untereinander mit Blick auf den Warburg-Fall. Zudem wird die Frage gestellt, ob von der Warburg-Bank Spenden "an die Regierung Hamburgs tragende Parteien wie etwa die SPD" geflossen seien.
Für die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses ist ein Viertel der Mitglieder des Bundestages nötig. Dies wären 184 Abgeordnete, die Union hat 197 Abgeordnete im Parlament und kann ihn damit aus eigener Kraft beschließen.
Der Ausschuss hat weitreichende Befugnisse: Er kann in der Beweisaufnahme wie in einem Strafprozess Zeugen vorladen, Akten anfordern und im Wege der Amtshilfe Ermittlungen durch Justiz und Verwaltungsbehörden vornehmen lassen.
Nach der Abstimmung der Unionsfraktion am Dienstag geht der Antrag zunächst in den Geschäftsordnungsausschuss des Bundestags. Eine erste Lesung im Bundestag könnte dann nächste oder übernächste Woche stattfinden, die zweite und dritte dann im Mai.
In Hamburg arbeitet schon seit mehr als zweieinhalb Jahren ein Untersuchungsausschuss zu der Warburg-Affäre. Gleichzeitig läuft die gerichtliche Aufarbeitung.
Das Landgericht Bonn ließ am Mittwoch die Anklage gegen den früheren Warburg-Chef Olearius zu und eröffnete das Hauptverfahren. Ihm werden in der Cum-Ex-Affäre 14 Fälle der besonders schweren Steuerhinterziehung zwischen 2006 und Ende 2019 zur Last gelegt. Der entstandene Steuerschaden soll fast 280 Millionen Euro betragen.
Die über Jahre von verschiedenen Banken und Finanzakteuren getätigten Cum-Ex-Geschäfte gelten als womöglich umfassendstes System der Steuerhinterziehung in der deutschen Wirtschaftsgeschichte. Investoren prellten den Staat damit um Milliarden. Sie handelten Aktienpakete rund um den Dividendenstichtag und ließen sich in diesem Zusammenhang mehrfach Kapitalertragsteuer erstatten.
J.Fankhauser--BTB