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Bundestag beschließt Gesetzentwurf für mehr Inklusion im Arbeitsmarkt
Der Bundestag hat einen Gesetzentwurf für die bessere Integration behinderter Menschen in den Arbeitsmarkt beschlossen. Die Fraktionen der Ampel-Parteien sowie die Linke stimmten am Mittwoch für den Entwurf, die Unionsfraktion dagegen. Die AfD-Abgeordneten enthielten sich. Das Gesetz soll Anfang 2024 in Kraft treten und sieht insbesondere vor, dass Firmen höhere Abgaben zahlen, wenn sie trotz Verpflichtung keine Menschen mit Behinderung beschäftigen.
Für das Gesetz geändert wird die sogenannte Ausgleichsabgabe. Diese müssen Firmen zahlen, wenn sie keine Schwerbehinderten beschäftigen, obwohl sie dazu verpflichtet sind: Für Arbeitgeber mit mindestens 60 Arbeitsplätzen gilt künftig, dass sie pro nicht besetztem Pflichtarbeitsplatz 720 Euro monatlich zahlen müssen - bislang ist es die Hälfte. Für kleinere Unternehmen gibt es Sonderregelungen.
Die höhere Abgabe soll Anfang 2024 eingeführt werden, zu zahlen wäre sie dann erstmals im Frühjahr 2025. Die Mittel aus der Ausgleichsabgabe sollen für die Förderung der Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen auf dem Arbeitsmarkt eingesetzt werden.
Außerdem sehen die Pläne eine Genehmigungsfiktion für Anträge beim Integrationsamt vor. Anträge, über die das Amt nicht innerhalb von sechs Wochen entscheidet, gelten dann als genehmigt. Die Arbeitgeber sollen zudem durch einheitliche Ansprechstellen unterstützt und beraten werden.
Der Sozialverband VdK begrüßte den Gesetzentwurf. Verbandspräsidentin Verena Bentele sah darin das Bekenntnis der Politik, "dass Menschen mit Behinderungen einen wichtigen Beitrag leisten können, um den Fachkräftemangel zu beseitigen", wie sie dem Südwestrundfunk (SWR) im Vorfeld der Abstimmung sagte.
Die Erhöhung der Ausgleichsabgabe "ist eine gute Sache, weil Unternehmen monetär spüren, dass eine gesetzliche Verpflichtung besteht", sagte Bentele weiter. Die Arbeitgeber rief sie zu mehr Flexibilität bei der Ausgestaltung der Tätigkeiten auf. Für körperlich oder geistig eingeschränkte Frauen und Männer müsse es "Arbeitsplätze geben, die den Fähigkeiten und Möglichkeiten der Menschen entsprechen."
Kritik kam von der Opposition. Die Unionsfraktion sprach sich gegen die Veränderung der Ausgleichsabgabe aus. Ihrer Ansicht nach besteht eher ein Vermittlungsproblem als ein Problem fehlender Bereitschaft vonseiten der Unternehmen. Die AfD forderte derweil eine jährliche Bonuszahlung für Unternehmen, die die Vorgaben erfüllen.
Die Linksfraktion hatte sich für noch weitergehende Regelungen ausgesprochen. Zwar lasse der Gesetzesentwurf "Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen am Arbeitsmarkt erwarten". Allerdings würden beispielsweise arbeitslose Menschen mit Behinderung "völlig vergessen".
E.Schubert--BTB