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Modellspielzeugbauer dürfen Logos auf nachgebauten Lkw oder Mini-Gebäuden anbringen
Hersteller von Modellspielzeug dürfen Logos von Logistikunternehmen auf Miniatur-Lastwagen oder Spielzeuggebäuden anbringen. Daran bestehe "angesichts der jahrzehntelangen Üblichkeit detailgetreuer Nachbildungen im Modellspielzeugbau" ein berechtigtes Interesse, teilte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Freitag mit. Er bestätigte ein Urteil des Oberlandesgerichts Köln, mit dem die Klage einer Spedition zurückgewiesen worden war. (Az. I ZR 86/22)
Das Unternehmen wandte sich gegen die Verwendung seines Zeichens auf einem Mini-Lkw und einer Mini-Lagerhalle. Die Klage war vor dem Landgericht Köln erfolgreich, in der Berufung vor dem Oberlandesgericht wurde sie aber zurückgewiesen. Das Oberlandesgericht erklärte, eine solche Verwendung von Marken beim Nachbilden von Originalen sei nicht unlauter, solange nicht darüber hinaus versucht werde, den Ruf der Marke zu Werbezwecken zu nutzen. Diese Einschätzung bestätigte der BGH nun.
L.Dubois--BTB