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BGH macht Weg für Entschädigung in weiteren Dieselfällen frei
Autokäufern steht Schadenersatz zu, wenn in ihrem Dieselfahrzeug die Abgasreinigung wegen eines sogenannten Thermofensters nicht ordnungsgemäß funktioniert. Der Käufer habe einen Schaden erlitten, wenn die Verfügbarkeit seines Fahrzeugs wegen einer drohenden Betriebsbeschränkung in Frage stehe, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Montag in Karlsruhe in einem Grundsatzurteil. Der ganze Kaufpreis soll in solchen Fällen aber nicht rückerstattet werden, sondern ein sogenannter Differenzschaden. (Az. VIa ZR 335/21 u.a.)
Die Entschädigung soll gezahlt werden, wenn der Käufer darauf vertraut hat, dass sein Auto ordnungsgemäß funktioniert, sein Vertrauen enttäuscht wurde und er einen Vermögensschaden erlitt. Ob eine Abschalteinrichtung wie ein Thermofenster verbaut ist und ob sie zulässig ist oder nicht, muss dabei im jeweiligen Prozess festgestellt werden.
Der BGH entschied erstmals, dass der Hersteller nicht nur dann haftet, wenn er Käufer absichtlich schädigte, sondern auch bei einem fahrlässigen Verhalten. Ohne Expertengutachten solle eine Summe zwischen fünf und 15 Prozent des Kaufpreises gezahlt werden.
O.Bulka--BTB