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Kabinett plant Selbstverpflichtung zu "Digitalcheck" von Gesetzen
Das Bundeskabinett plant eine "Selbstverpflichtung" für die Berücksichtigung der Digitalisierung bei jedem Gesetzesvorhaben. Bei einer Klausur in Meseberg Ende August solle ein Kabinettsbeschluss "die Verbindlichkeit für die Bundesregierung erklären", den sogenannten Digitalcheck bei jedem neuen Gesetzesvorhaben anzuwenden, sagte Markus Richter, Staatssekretär im Bundesinnenministerium, am Dienstag in Berlin. In Zukunft geplant ist demnach auch, bestehende Gesetze auf Digitalisierungsanforderungen zu überprüfen.
Dabei geht es unter anderem darum, dass digitale Kommunikation sichergestellt ist, beispielsweise zwischen Behörden und Bürgern, Behörden untereinander oder mit Unternehmen. Außerdem sollen Daten wiederverwendet können; wer beispielsweise einen Wohngeldantrag stellt und seine Daten bereits vorher in einem anderen Zusammenhang bei der Verwaltung hinterlegt hat, müsste seine Daten nicht nochmal angeben.
Die Einrichtung dieses Digitalchecks wurde im Koalitionsvertrag festgehalten. Anfang des Jahres trat der Digitalcheck bereits in Kraft. Innen-Staatssekretär Richter gab an, im Januar seien 13 Prozent der neuen Gesetzesvorhaben aller Ressorts auf Bundesebene darauf geprüft worden. Zuletzt seien es bereits 87 Prozent gewesen.
"Wir sehen schon Auswirkungen", sagte Richter. Beispielsweise sollen Schriftformerfordernisse "auf ein Minimum reduziert" werden - also die Pflicht, bestimmte Dokumente schriftlich abzufassen und etwa eigenhändig zu unterzeichnen.
Das Bundesinnenministerium ist federführend bei dem Prozess des Digitalchecks, der Normenkontrollrat überprüft die Vorgänge. Nach Angaben Richters bietet es Unterstützung für alle Ressorts beispielsweise durch Workshops oder Sprechstunden. Aktuell geht es primär um neue Gesetzesvorhaben. In "weiteren Aufbaustufen" sollen auch bestehende Gesetze überprüft werden, hieß es.
F.Pavlenko--BTB