Berliner Tageblatt - Umstrittene Rentenreform in Frankreich in Kraft getreten

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Umstrittene Rentenreform in Frankreich in Kraft getreten
Umstrittene Rentenreform in Frankreich in Kraft getreten / Foto: © AFP/Archiv

Umstrittene Rentenreform in Frankreich in Kraft getreten

In Frankreich ist die von Präsident Emmanuel Macron gegen erheblichen Widerstand in der Bevölkerung durchgesetzte Rentenreform am Freitag in Kraft getreten. Das Renteneintrittsalter stieg zunächst von 62 Jahre auf 62 Jahre und drei Monate. Bis 2030 soll es schrittweise auf 64 Jahre angehoben werden.

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Etwa 600.000 Menschen mit geringen Renten bekämen bereits vom Herbst an eine Aufstockung um bis zu 100 Euro pro Monat, sagte Arbeitsminister Olivier Dussopt am Freitag dem Sender France2. "Einige Umsetzungsdekrete werden noch in den kommenden Wochen veröffentlicht", sagte der Minister.

Die im März verabschiedete Rentenreform gilt als bedeutendste Reform der zweiten Amtszeit Macrons. Regierung und Gewerkschaften hatten darüber einen monatelangen Konflikt ausgetragen. An insgesamt 14 Aktionstagen beteiligten sich zeitweise pro Tag mehr als eine Million Menschen an Demonstrationen.

Der Rückgriff auf den viel kritisierten Verfassungsartikel 49.3 hatte der Regierung eine Verabschiedung ohne abschließende Abstimmung im Parlament ermöglicht. Dies hatte die Proteste gegen die Reform nach ihrer Verabschiedung noch einmal angefacht. Wegen der Gewalt auf den Straßen war sogar ein geplanter Staatsbesuch des britischen Königs Charles III. im März abgesagt worden.

Die französische Regierung hatte die Reform mit einem drohenden Loch in der Rentenkasse begründet. Ziel der Reform war es zudem, die bislang geltenden 42 Rentensysteme zu vereinheitlichen.

Die meisten der Sonderkassen werden nun abgeschafft, unter anderem die für die Strom- und Gasindustrie und den Pariser Nahverkehr. Zudem wird die Zahl der Beitragsjahre für die Vollrente nun schneller als bisher geplant von 42 auf 43 Jahre angehoben. Wer nicht lange genug gearbeitet hat, soll wie bisher spätestens mit 67 Jahren seine volle Rente beziehen können.

Wer in schwierigen Berufen arbeitet, kann auch künftig früher in Rente gehen. Ausnahmen gelten auch weiterhin für Menschen, die bereits als Jugendliche gearbeitet haben. Als soziale Ausgleichsmaßnahme sieht die Reform die Anhebung der Mindestrente bei voller Beitragszeit auf 1200 Euro vor. Diese Regel soll auch für Menschen gelten, die bereits ihre Rente beziehen.

Die bislang geltende Rente mit 62 hatte der konservative Präsident Nicolas Sarkozy 2010 nach langen Streiks durchgesetzt.

J.Bergmann--BTB