Berliner Tageblatt - Bundeskabinett billigt Erhöhung des Bürgergelds um zwölf Prozent

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Bundeskabinett billigt Erhöhung des Bürgergelds um zwölf Prozent
Bundeskabinett billigt Erhöhung des Bürgergelds um zwölf Prozent / Foto: © AFP/Archiv

Bundeskabinett billigt Erhöhung des Bürgergelds um zwölf Prozent

Das Bundeskabinett hat grünes Licht für eine kräftige Erhöhung des Bürgergelds im kommenden Jahr gegeben. Um rund zwölf Prozent sollen die Bezüge zum 1. Januar 2024 steigen: Die Ministerrunde billigte am Mittwoch in Berlin einen entsprechenden Verordnungsentwurf von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD). Für allein lebende Erwachsene bedeutet dies 61 Euro mehr im Monat, ihr Bürgergeld steigt dadurch auf insgesamt 563 Euro.

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Die ungewöhnlich hohe Steigerung geht auf die Inflation und auf die steigenden Nettolöhne zurück - beide Werte fließen mit ein in die jährliche Neuberechnung des Regelbedarfs, der die Grundlage für die Festsetzung des Bürgergelds bildet. "Sie dient der Sicherung des Existenzminimums, so wie das Bundesverfassungsgericht es für erforderlich hält", erklärte das Bundesarbeitsministerium.

Aktuell beziehen mehr als fünf Millionen Menschen in Deutschland Bürgergeld. Für Jugendliche von 14 bis 17 Jahren soll der Regelsatz zum Jahreswechsel von 420 Euro auf 471 Euro steigen. Für Kinder im Alter zwischen dem siebten und 14. Lebensjahr steigt der Satz um 42 Euro auf 390 Euro, für jüngere Kinder um 39 Euro auf 357 Euro.

Die Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz sollen entsprechend ansteigen. Steigen soll zudem die Zahlung für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf auf 130 Euro im ersten Schulhalbjahr 2024 und 65 Euro im zweiten Schulhalbjahr.

Die Erhöhung wird den Bundeshaushalt im kommenden Jahr mit zusätzlich 4,3 Milliarden belasten, wie Minister Heil kürzlich bekannt gab. Das Bürgergeld hatte zu Beginn des Jahres die bisherigen Hartz-IV-Zahlungen abgelöst.

Die Regelsätze für das Bürgergeld werden jedes Jahr zum 1. Januar angepasst. Die Formel zur Berechnung der Anpassung ist gesetzlich festgelegt. Das Bundesarbeitsministerium setzt die Anpassung dann in einer so genannten Regelbedarfsstufenfortschreibungsverordnung um.

Zu zwei Dritteln wird die Preisentwicklung für so genannte regelbedarfsrelevante Güter und Dienstleistungen eingerechnet. Diese habe bei 10,6 Prozent gelegen, teilte das Arbeitsministerium mit. Zu einem Drittel wird die Entwicklung der Nettolöhne und -gehälter berücksichtigt, die laut Ministerium bei 5,5 Prozent lag.

Das Bürgergeld hat den Anspruch, das menschenwürdige Existenzminimum abzudecken. Sozialverbände und Linkspartei kritisierten die Erhöhung als nicht ausreichend. Diese sei "lediglich ein Ausgleich der hohen Inflation", erklärte die Sozialexpertin der Linksfraktion, Jessica Tatti. "Menschen im Bürgergeldbezug können sich dadurch real nicht mehr leisten als bisher."

Der Verband SoVD begrüßte zwar das Steigen der Sätze - forderte aber grundsätzliche Verbesserungen: Das Bürgergeld müsse "grundsätzlich neu und sauber berechnet werden", erklärte die SoVD-Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier. "Insgesamt sollten mindestens 650 Euro monatlich zusammenkommen, wobei die Inflation hierbei noch nicht berücksichtigt ist."

Positiver fiel die Bewertung des Deutschen Gewerkschaftsbunds aus. Die Erhöhung sei "angesichts galoppierender Preise eine gute und notwendige Entscheidung für die Betroffenen", erklärte DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel. Die Gewerkschafterin wies Kritik aus Union und FDP an der vergleichsweise hohen Steigerung des Bürgergelds zurück und warnte vor "purer Stimmungsmache auf dem Rücken derjenigen, die es bei der Arbeitssuche schwer haben oder deren Einkommen ohne ergänzende Grundsicherung nicht zum Leben reicht".

J.Bergmann--BTB