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EuGH-Urteil zu Treibstoff zu spät umgesetzt: Vereinigtes Königreich soll zahlen
Weil es ein europäisches Urteil zu Kraftstoff in der privaten Schifffahrt nicht rechtzeitig umsetzte, soll das Vereinigte Königreich 32 Millionen Euro zahlen. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg auf eine Klage der EU-Kommission hin. Der Rechtsstreit begann vor mehr als fünf Jahren: 2018 schon stellte der EuGH fest, dass das Vereinigte Königreich gegen EU-Recht verstoßen habe. (Az. C-692/20)
Dabei ging es um eine Steuerproblematik. Das Land hatte in der privaten Schifffahrt Kraftstoff erlaubt, der durch die Zugabe von Farbe gekennzeichnet war. Diese Kennzeichnung sollte aber der gewerblichen Schifffahrt vorbehalten sein. Ende 2020 stellte die EU-Kommission fest, dass das Vereinigte Königreich das Urteil nicht umgesetzt habe.
Das war bereits nach dem Brexit, für eine Übergangszeit galt aber noch EU-Recht. Ab 2021 galt die entsprechende Richtlinie nur noch in Nordirland und nicht mehr in Großbritannien. Die EU-Kommission beantragte beim EuGH, das Vereinigte Königreich zur Zahlung eines Pauschalbetrags zu verurteilen. Das tat der EuGH nun.
Er stellte fest, dass das Land tatsächlich den gekennzeichneten Kraftstoff nicht rechtzeitig innerhalb der gesetzten Frist verboten habe. Seit Oktober 2021 ist das Tanken von solchem Kraftstoff für private Schiffe in Nordirland aber untersagt. Die Vertragsverletzung dauere also nicht mehr an, erklärte der EuGH.
A.Gasser--BTB