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Unterstützung von IW und Steuerzahlerbund für Lindners Plan zu Kinderfreibetrag
Im Streit der Ampel-Parteien über das Kindergeld hat Finanzminister Christian Lindner (FDP) Unterstützung bekommen. So hält das arbeitgebernahe Institut der Deutschen Wirtschaft (IW) Lindners Plan für richtig, den Kinderfreibetrag zunächst ohne gleichzeitige Erhöhung des Kindergelds anzuheben. "Ohne regelmäßige Erhöhungen werden sowohl das Kindergeld als auch der Kinderfreibetrag von der Inflation entwertet. Daher ist es richtig, dass die Politik beide Größen regelmäßig anpasst", sagte der IW-Steuerexperte Tobias Hentze der "Rheinischen Post" vom Dienstag.
Der jetzt zur Diskussion stehende Erhöhungsschritt beim Kinderfreibetrag hätte zur Folge, dass Kindergeld und Kinderfreibetrag gegenüber dem Jahr 2020 nahezu gleichauf um gut 22 Prozent gestiegen seien, sagte Hentze weiter. "Auch gegenüber den Jahren 2015 (plus 33 Prozent) und 2010 (plus 36 Prozent) wäre so eine gleichmäßige Entwicklung sichergestellt."
Auch der Bund der Steuerzahler hält den Plan Lindners für gerechtfertigt. "Die Erhöhung des Kinderfreibetrags ist verfassungsrechtlich geboten und daher politische Pflicht", sagte Präsident Reiner Holznagel der Zeitung. "Falls das Kindergeld nicht weiter erhöht wird, wäre das aber keine Ungleichbehandlung. Der Kinderfreibetrag ist für alle gleich, nur der steuerliche Effekt unterscheidet sich." Wer mehr verdiene, zahle höhere Steuersätze, profitiere aber auch mehr von Freibeträgen. "Das ist beim Kinderfreibetrag nicht anders als beim Arbeitnehmer-Pauschbetrag", sagte Holznagel.
In den vergangenen Tagen hatte es koalitionsintern Streit um die staatliche Unterstützung von Familien mit Kindern gegeben. Lindner plant, den steuerlichen Kinderfreibetrag anzuheben, nicht aber das Kindergeld. SPD, Grüne und Sozialverbände kritisieren, dass davon nur Familien mit hohen Einkommen profitieren.
Regierungssprecher Steffen Hebestreit hatte am Montag "regierungsinterne Gespräche" in den "kommenden Wochen" dazu angekündigt. Es werde geprüft, welche Auswirkungen unter anderem Lohnentwicklung und Inflation auf den Kinderfreibetrag hätten. "Dann muss man klären, ob weitere Anpassungen nötig sind", sagte Hebestreit. Sollte dies notwendig sein, müsse besprochen werden, ob neben dem Freibetrag auch eine Anpassung des Kindergelds nötig sei.
O.Lorenz--BTB