-
Prinz Harry will "Schlussstrich" unter Streit mit seiner Familie ziehen
-
Kreise: Erstes Abschiebezentrum von EU-Ländern in Drittstaat soll in Ruanda entstehen
-
Nach massiven Ausschreitungen: Neue nächtliche Ausgangssperren in französischen Städten
-
UNO verurteilt Gewalt bei Protesten in europäischen Städten
-
Merz würdigt Beitrag türkischer Gastarbeiter für Entwicklung Deutschlands
-
AfD bestätigt Angriff auf E-Mail-Postfächer: "Große Datenmengen abgeflossen"
-
SPD-Politikerin Hesse als Landtagspräsidentin in Mecklenburg-Vorpommern bestätigt
-
Merz: Türkische Gastarbeiter haben industrielle Substanz Deutschlands mitaufgebaut
-
Rumänien: Parlament billigt Regierung von Pro-Europäer Niculescu
-
Bangen um Kompany und Kimmich - noch keine Neuer-Entscheidung
-
Merz verkündet Investitionszusagen in Höhe von rund 230 Milliarden
-
UNHCR: 250.000 Binnenflüchtlinge im Jemen seit August
-
Umfrage in Bayern: Zustimmung für Aigner als mögliche Bundespräsidentin
-
Merz kritisiert Berliner Pläne zu Vergesellschaftung
-
Henrichmann schließt Unruhestiftung durch "ausländische Kräfte" nicht aus
-
Mehr Eisbrecher und Unterseekabel: EU stellt neue Arktisstrategie vor
-
Ausschreitungen in Frankreich: Innenminister mit Manipulationsvorwurf konfrontiert
-
Mecklenburg-Vorpommern: AfD-Kandidat scheitert bei Landtagspräsidentenwahl
-
Bundesnetzagentur leitet Verfahren gegen Öko-Stromanbieter Grüüün ein
-
Stromausfall sorgt für Störungen bei Google-Diensten - britische Banken betroffen
-
Alltag in Magdeburg wird zum Schauplatz politischer Missverständnisse
-
Berliner Koalitionspläne verschärfen Streit über den Linke-Landesverband
-
Macron setzt nach landesweiten Protesten auf schärfere Sicherheitsmaßnahmen
-
EU-Reaktionen auf Frankreichs Proteste offenbaren unterschiedliche Maßstäbe
-
Zehn Jahre nach BASF-Unglück bleibt juristische Aufarbeitung umstritten
-
Berliner Polizei prüft WhatsApp-Aufnahmen eines Beamten
-
Motsi Mabuse berichtet von Alltagsrassismus in Deutschland
-
RNZ-Leser halten die Farben des Herbstes im Neckar-Odenwald-Kreis fest
-
Frankreich verhängt nach Ausschreitungen örtliche Ausgangssperren
-
Berliner Linke berät über möglichen Ausschluss von Vanessa Emde
-
Lehrkräftemangel trifft Förderschulen in Baden-Württemberg besonders stark
-
SEK nimmt Mann nach Schüssen in Oberfischach fest
-
Mercedes erweitert Classic Center in Fellbach deutlich
-
Dreizehnjähriger spielt Klavier auf dem Teufelstisch im Bodensee
-
Israels Wirklichkeit entzieht sich einfachen deutschen Zuschreibungen
-
Biologin warnt vor technischen Eingriffen in komplexe Ökosysteme
-
Europäische Protestwelle erhöht den Druck auf die EU-Spitze
-
Hubertus Heil schließt Kandidatur für SPD-Vorsitz nicht aus
-
Trump erwägt Dreiergipfel mit Putin und Xi
-
Schwedisches Königshaus serviert nordisches Menü beim Staatsbankett
-
Model Sahara Ray stirbt mit 34 Jahren
-
Hegseth trifft Netanjahu kurz vor Israels Parlamentswahl
-
Mercedes baut Oldtimer-Angebot am Standort Fellbach aus
-
Rot-Grün-Rot in Berlin verständigt sich auf Koalitionsgespräche
-
Dobrindt verschärft Deutschtests wegen wachsender Betrugsvorwürfe
-
Union greift Berliner SPD nach rot-grün-roten Sondierungen an
-
Investitionsgipfel in Berlin bringt Regierung und Großunternehmen zusammen
-
Russische Luftangriffe verkürzen in Kyjiw die Zeit bis zum Schutzalarm
-
Österreichische Ministerin kritisiert Berliner Migrationspläne
-
Trump nutzt Frankreichs Unruhen im Wahlkampf in Kansas
Beherbergungsverbot in Pandemie: Hotel muss gezahlte Kosten zurückzahlen
Ein Hotel muss bereits gezahlte Übernachtungskosten zurückzahlen, wenn der Aufenthalt wegen eines pandemiebedingten Beherbergungsverbots nicht wie geplant stattfinden konnte. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Mittwoch und gab damit einer Klägerin recht, die im Oktober 2019 mehrere Zimmer in einem Hotel in Lüneburg gebucht hatte. Die Reise sollte im Mai 2020 stattfinden. (Az. VIII ZR 363/21)
In der Zwischenzeit brach aber die Coronapandemie aus. Wenige Tage vor der geplanten Reise sagte die Klägerin sie ab und bat um Rückzahlung der Übernachtungskosten von etwa 1000 Euro. Sie hatte allerdings einen nicht stornierbaren Tarif gewählt. Das Hotel wollte nicht zahlen und bot stattdessen die Verschiebung des Aufenthalts auf einen anderen Termin im Jahr 2020 an, was wiederum die Beklagte nicht wollte.
Sie zog in Berlin vor Gericht. Das Landgericht gab ihr weitgehend recht. Gegen dessen Urteil wandte sich das Hotel an den BGH, der die Revision aber nun zurückwies. Die Klägerin sei wirksam von dem Vertrag zurückgetreten, erklärte er. Durch das in Niedersachsen geltende Beherbergungsverbot in dem Zeitraum sei es dem Hotel verboten gewesen, die Zimmer für Urlaubsreisen zu vermieten. Die geschuldete Leistung sei also rechtlich unmöglich geworden.
Die Klägerin habe für einen konkreten Zeitraum gebucht und somit klargemacht, dass sie nur für den Zeitraum Interesse an den Hotelzimmern hatte. Länger abzuwarten habe ihr nicht zugemutet werden können. Es sei damals nicht absehbar gewesen, wie sich das Infektionsgeschehen entwickle und wann wieder Urlaubsreisen möglich sein würden.
Zwar sei die Verlängerung des Beherbergungsverbots erst vier Tage nach der E-Mail, mit der sie absagte, wirksam geworden. Doch habe sie mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon ausgehen können, dass im Buchungszeitraum keine Reise stattfinden könne, erklärte der BGH.
L.Janezki--BTB