-
Polizei in Hannover stoppt mit Messern bewaffnete Frau durch Schuss
-
Gewalt in Frankreich: Nationalversammlung plant Untersuchungsausschuss
-
Mutmaßliche Ausspähaktion für Russland: BGH verlängert Untersuchungshaft
-
Ausschreitungen in Frankreich: Streit um die Rolle der Linkspopulisten
-
Niedersachsen: Autofahrer zweimal binnen weniger Stunden ohne Führerschein erwischt
-
US-Unterhändler Witkoff zu Ukraine-Verhandlungen in Oslo eingetroffen
-
Ukraine meldet sieben Tote durch russische Angriffe
-
CDU-Wirtschaftsrat: Bis zu 205.000 Wohnungen statt Vergesellschaftung möglich
-
Eishockey-Nationalspieler Kahun fällt für Deutschland Cup aus
-
"Lächerlich": Ronaldos 39-Sekunden-Strafe sorgt für Spott
-
"Rente mit 63": Neuer Kompromissvorschlag aus der Union - Skepsis bei SPD
-
Reiche stellt Zusagen für Milliarden-Investitionen in Deutschland in Aussicht
-
Finanzskandal: Droht City-Abstieg durch drastischen Punktabzug?
-
努莎・奧貝爾:未見嶄新開局,卻見領導失能——波茨坦市長能否勝任其職?
-
Birthler kritisiert geplanten Stopp von Zusammenarbeit Berlins mit Bundeswehr
-
Deutsche Technik an Bord: Japanische Raumsonde Richtung Marsmonde gestartet
-
Umfrage: Hälfte der Deutschen hält Schwesig als SPD-Chefin für geeignet
-
Rathausbrand in Limoges bei Unruhen: Linksradikaler festgenommen
-
AfD bestätigt Hackerangriff auf E-Mail-Postfächer
-
Bovenschulte kritisiert Union für Gleichsetzung von Linkspartei und AfD
-
AfD-Politiker wegen mutmaßlicher NS-Parole in Hessen angeklagt
-
Einzelhandel erwartet gutes Geschäft mit Halloween-Artikeln
-
Merz preist Industriedaten als "enormen Vorteil" für KI-Aufbau in Deutschland an
-
Urteil zu Privatgrundstück bei Google Earth: Eigentümer haben Widerspruchsrecht
-
Baby getötet und Leiche in Kühltruhe gelegt: BGH bestätigt Hafturteil aus Fulda
-
Umfrage: Widerstand gegen Zeitumstellung in Deutschland geht zurück
-
Oslo: Selenskyj und Witkoff zu Ukraine-Gesprächen in Norwegen
-
Juso-Chef Türmer hält Gesetz gegen Vergesellschaftung für "Schnapsidee"
-
Lecornu: Frankreich verhängt weitere Ausgangssperren "wo nötig"
-
Bundesforschungsministerin Bär fordert "positivere Erzählung" von KI
-
Ski: Svindal übernimmt Trainerrolle in Norwegen
-
Kassenärzte sagen deutlich längere Termin-Wartezeiten ab 2027 voraus
-
Importkosten für Rohöl stark gestiegen - aber Allzeithoch aus 2022 noch entfernt
-
Verkehrsminister der Länder wollen Deutschlandticket für Gelegenheitsfahrer
-
Medien: Bürger in kanadischer Provinz Alberta stimmen gegen Unabhängigkeitsreferendum
-
Bericht: US-Sondergesandter Witkoff will in Oslo Selenskyj treffen und anschließend Putin
-
Baseball: Rays folgen Brewers in die World Series
-
Simeone für Hoeneß "absolut oberste Kategorie"
-
Kovac hofft auf Steigerung: "Schneller und genauer spielen"
-
Ministerin Bär wirbt für Deutschland als Technologie-Standort
-
Medienberichte: Australische Abgeordnete hat nach mutmaßlichem Angriff nur noch ein Bein
-
Studie: Bessere Vereinbarkeit pflegender Angehöriger mit Erwerbsarbeit nötig
-
Vor US-Kongresswahlen: Wahllokale in Texas für vorzeitige Stimmabgabe geöffnet
-
Bundesregierung erwartet zahlreiche Unternehmenschefs bei Investitionsgipfel
-
Steinmeier empfängt mongolischen Staatspräsidenten Khurelsukh
-
Konstituierende Sitzung von neuem Landtag in Mecklenburg-Vorpommern
-
Festveranstaltung zu 65 Jahre Anwerbeabkommen mit der Türkei
-
Australische Abgeordnete nach mutmaßlichem Angriff weiter in kritischem Zustand
-
Mit deutscher Unterstützung: Japanische Weltraummission zur Erkundung der Marsmonde gestartet
-
DataTracks baut seine Erfolgsbilanz in Europa aus und unterstützt mehr als 550 große niederländische Unternehmen im ersten digitalen Berichtszyklus der KVK
EuGH: Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Kreditrückzahlung ist rechtens
Banken dürfen eine Entschädigung fordern, wenn Verbraucher einen Kredit früher als geplant zurückzahlen und der Bank dadurch Gewinn entgeht. Das gelte insbesondere für entgangene Zinsen, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg. Eine Vorfälligkeitsentschädigung, wie sie in Deutschland üblich ist, ist somit mit EU-Recht vereinbar. (Az. C-536/22)
Die Fragen dazu hatte das Landgericht Ravensburg dem EuGH vorgelegt. Es muss im Rechtsstreit von Immobilienkäufern mit ihrer Bank entscheiden. Die Käufer hatten 2019 eine Eigentumswohnung erworben und dafür einen Kredit über 236.000 Euro mit zehn Jahren Zinsbindung aufgenommen. Schon 2020 verkauften sie die Immobilie wieder und kündigten den Kredit.
Im Vertrag war vorgesehen, dass die Berechnung einer Entschädigung in einem solchen Fall nach der vom Bundesgerichtshof für zulässig gehaltenen Aktiv-Passiv-Berechnungsmethode erfolgt. Dabei wird der Schaden anhand einer fiktiven Anlage des zurückgezahlten Darlehensbetrags berechnet.
Zunächst zahlten die Kunden die Vorfälligkeitsentschädigung, forderten dann aber vor Gericht die Rückzahlung dieses Betrags von der Bank. Sie argumentieren unter anderem, dass dieser nur eine Entschädigung für tatsächlich angefallene Kosten zustehe - nicht für entgangene Zinsen, die wegen der Rückzahlung des Darlehens nicht mehr anfallen. Das Landgericht setzte das Verfahren aus und legte den Fall dem EuGH vor.
Dieser hielt laut seinem Urteil vom Donnerstag auch die Aktiv-Passiv-Berechnungsmethode für zulässig. Allerdings dürfe die Entschädigung dadurch nicht größer ausfallen als der tatsächliche Verlust der Bank, betonte er. Es dürfe keine Vertragsstrafe gegen den Verbraucher verhängt werden.
Im konkreten Fall muss nun das Ravensburger Gericht entscheiden. Es ist dabei an die Rechtsauffassung des EuGH gebunden.
S.Keller--BTB