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BGH urteilt über Verteilung von Reparaturkosten in Eigentümergemeinschaften
Der Bundesgerichtshof (BGH) verkündet am Freitag (09.00 Uhr) in Karlsruhe ein Urteil über die Verteilung von Kosten für Erhaltungsmaßnahmen in Eigentümergemeinschaften. Normalerweise zahlen alle Eigentümer von Wohnungen anteilig für Reparaturen am Gemeinschaftseigentum. Nach einer Neuregelung von 2020 kann die Gemeinschaft aber in bestimmten Fällen anders entscheiden. (Az. V ZR 81/23 und V ZR 87/23)
So geschah es im Juni 2021 in einer Wohnanlage, in der die Hebeanlage in der Garage kaputtging. Darum konnte nur noch die Hälfte der Doppelparker - also übereinander angebrachten Parkplätze - benutzt werden. Die Eigentümerversammlung beschloss, dass die Reparaturkosten nicht von allen Eigentümern gezahlt werden sollten, sondern nur von den Teileigentümern der Doppelparker. Im anderen Fall geht es um kaputte Dachflächenfenster: Dort sollte nach dem Willen der Eigentümergemeinschaft nur der Eigentümer der Dachgeschosswohnung zahlen.
S.Keller--BTB