- Kaum Annäherung beim Staatsbesuch von Xi in Frankreich
- 82-jähriger US-Politveteran Bernie Sanders kandidiert erneut für den Senat
- Macron dankt Xi für die Unterstützung eines "olympischen Friedens"
- Hamas stimmt Vorschlag für Feuerpause im Gazastreifen zu
- Guardiola-Management: Bayern-Rückkehr "keine Option"
- Moskau kündigt Atomübungen an und droht mit Angriffen auf britische Militärziele
- Giro: Merlier siegt im Sprint - Pogacar weiter in Rosa
- Merz mit knapp 90 Prozent als CDU-Chef bestätigt
- Kampf um die Lizenz: HSV Hamburg zieht vor Schiedsgericht
- Polizei in Schleswig-Holstein warnt vor möglicherweise giftiger Schlange
- Besser als Merz: CDU-Parteitag wählt Generalsekretär Linnemann mit 91,4 Prozent
- Kombi mit fünf Erwachsenen und sieben Kindern in Rottweil unterwegs
- Ifo-Präsident warnt: Wirtschaftsstandort Deutschland hat ein Problem
- Pro-palästinensische Proteste: New Yorker Uni sagt Haupt-Abschlussfeier ab
- Urteil in Baden-Württemberg: Pflegehelferin bekommt keine Coronaprämie
- Überforderte Richterin hortete Akten in Keller: Geringere Strafe verhängt
- HSV-Beschwerde abgelehnt: Liga bestätigt Lizenzentzug
- Angriff auf SPD-Politiker: Politik diskutiert über besseren Schutz für Wahlkämpfer
- Macron und von der Leyen fordern China zur Einflussnahme auf Russland auf
- Verstöße gegen Redeverbot: New Yorker Richter droht Trump erneut mit Gefängnis
- GPS-Sender an Rollator von Demenzkranken muss von Gerichten genehmigt werden
- Gericht: Kind nicht wegen möglicher Beeinflussung gegen Vater in Heim unterbringen
- Berliner Polizisten raubten Autofahrer aus: Zweiter Tatverdächtiger festgenommen
- Haftbefehl gegen bei Polizeieinsatz in Baden-Württemberg angeschossenen Mann
- Haie finden Krupp-Nachfolger: Jalonen kommt nach Köln
- Schlüssel verschwunden: Feuerwehr in Herdecke befreit Siebenjährigen aus Handfesseln
- Union trennt sich von Bjelica - Grote übernimmt
- Nach Überfall auf SPD-Politiker in Dresden: Alle vier Tatverdächtige ermittelt
- Hundewelpe reist in Motorraum von Auto von Rumänien nach Lübeck
- Salutschüsse zum ersten Jahrestag der Krönung von Charles III.
- Einjähriges Kind nach Hundeattacke in München im Krankenhaus
- PSG-Coach Enrique: "Habe Vertrauen in meine Mannschaft"
- Amokfahrer von Trier erneut zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt
- Kommissionspräsidentin: EU zur Verteidigung seines Handels gegen China bereit
- Kühnert: Mehr gesellschaftliches Engagement statt härtere Strafen nötig
- Nach Verurteilung wegen Kindesmissbrauchs: Flüchtiger Ex-Schulleiter gefasst
- Sommermärchen-Prozess: Steuerfahnder belastet Angeklagte
- Neuwagenmarkt legt im April zu - E-Auto-Anteil deutlich gesunken
- Rechtsgerichteter Ex-Minister Mulino wird neuer Präsident in Panama
- Von der Leyen: China muss angesichts Atomdrohungen "Einfluss auf Russland nutzen"
- Merz schwört CDU bei Parteitag auf Rückkehr an Regierung im Bund ein
- Israels Armee ordnet Evakuierung des Ostteils der Stadt Rafah im Gazastreifen an
- 33-Jähriger nach Hammermord in Bad Kreuznach zu lebenslanger Haft verurteilt
- Deutlich mehr Zulassungen von Neuwagen im April - E-Autos stagnieren
- Kühnert: SPD-Politiker Ecke hat Operation gut überstanden - aber lange Genesung
- Rechtsstaat: EU-Kommission will Verfahren gegen Polen einstellen
- Brandanschlag auf Synagoge in Oldenburg: Öffentlichkeitsfahndung nach Verdächtigem
- Deutscher Botschafter in Moskau zu Konsultationen zurückgerufen
- Kaufmännische Krankenkasse: Kaiserschnittrate erreicht Höchstwert
- Präsident Macron fordert bei Treffen mit Xi "gleiche Regeln für alle"
Wegen Verjährung abgewiesener Dieselfall muss neu aufgerollt werden
Der Fall eines Dieselkäufers aus Baden-Württemberg, der wegen eines manipulierten Motors Schadenersatz von Volkswagen fordert, muss neu aufgerollt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte am Donnerstag in Karlsruhe, dass die Klage nicht wegen Verjährung zurückgewiesen werden durfte. Der Mann hatte sich vorübergehend zur Musterfeststellungklage gegen Volkswagen am Oberlandesgericht Braunschweig an- und dann wieder abgemeldet. (Az. VII ZR 303/20)
Dank dieser Anmeldung wurde die Verjährungsfrist unterbrochen, wie der BGH schon im Juli vergangenen Jahres entschieden hatte. Kläger hatten demnach mehr Zeit. Der Vorsitzende Richter Rüdiger Pamp bestätigte nun noch einmal, dass es dabei nicht auf den Zeitpunkt der Anmeldung ankomme.
Dieser war ursprünglich der Knackpunkt: Das Oberlandesgericht Stuttgart hatte die Klage abgewiesen, weil der Autokäufer nicht beweisen konnte, dass er sich noch 2018 zu der Musterfeststellungklage angemeldet hatte. Ende 2018, drei Jahre nach Bekanntwerden des Dieselskandals, wäre normalerweise die Verjährungsfrist abgelaufen. Das Stuttgarter Gericht sah die Ansprüche also als verjährt an.
Diese Entscheidung fiel aber schon im November 2020, noch vor dem höchstrichterlichen Urteil des BGH im Juli 2021. Dieser entschied nun, dass die Klage nicht mit der in Stuttgart gegebenen Begründung abgewiesen werden durfte. Das Urteil wurde aufgehoben, das Oberlandesgericht muss noch einmal über den Fall verhandeln.
J.Fankhauser--BTB