-
Tödliche Schüsse nach Rave in der Schweiz: 43-jähriger Verdächtiger gefasst
-
Inflation im August voraussichtlich bei 2,9 Prozent - Anstieg lediglich bei Energie
-
Brandenburg: Mann tötet 24-Jährige in Erkner auf offener Straße
-
EU-Kommission zieht die Schrauben an: Strengere Auflagen für ChatGPT
-
Deutschland genehmigt Einreise von Taliban-Vertretern - für "technische Fragen"
-
Leichter Anstieg: Inflation im August voraussichtlich bei 2,9 Prozent
-
Volkswagen: Arbeitnehmer enttäuscht von Vorstand - Gewerkschaft warnt vor Streiks
-
Drohnenvorfall in Leipzig: Reaktion der Bundesregierung lässt auf sich warten
-
Wetterdienst: Womöglich zweitwärmster Sommer seit Messbeginn in Deutschland
-
Verdächtiger nach Schüssen bei Rave in der Schweiz festgenommen
-
Mehr als 900 Tote und fast 5000 Vermisste nach Sturzflut in Nepal und Tibet
-
Konstantelias-Ersatz? BVB hat "einige Eisen im Feuer"
-
Nach Kritik von Bas: Merz hält an Plänen für Attestpflicht fest
-
Pixum-Gründer Attallah im Podcast: Wie digitale Bilder den Fotomarkt veränderten
-
Weniger USA, mehr UK: Ausländische Investitionen in Deutschland stark gestiegen
-
Voraussichtlich zweitwärmster Sommer seit Aufzeichnungsbeginn in Deutschland
-
PKK-Mitglied in Baden-Württemberg zu Bewährungsstrafe verurteilt
-
Rekordablöse: Wamser wechselt von Bayer zu ManCity
-
Mindestens ein Toter und rund 15 Vermisste nach Sturzflut im Grand Canyon
-
DAK-Umfrage zu Longevity: Innerer Schweinehund bremst oft Aktivitäten
-
Alba Berlin besiegt Towers Hamburg mit 89:83
-
EU-Kommission: ChatGPT fällt unter strengere EU-Regeln
-
USA und Iran greifen sich erstmals seit einem Monat wieder gegenseitig an
-
Mann nach viralem Video ermittelt: Motorradfahrer in Nordrhein-Westfalen mit Gewehr bedroht
-
Kosicke: "Geht nicht um eine Übernahme"
-
Umsatz mit Unterhaltungselektronik sechstes Jahr in Folge rückläufig
-
Verband: Klingbeil soll sich für Zugang von Reportern zu G20-Treffen in den USA einsetzen
-
Platini zu FIFA-Machtkampf: Infantino "muss gehen"
-
Anhaltender Rückreiseverkehr: ADAC erwartet für Wochenende erneut Staus
-
"Alarmstufe Rot": Krankenversicherungen sehen Finanzen der Pflege am Limit
-
Tödliche Messerattacke in Rosenheimer Bahnhof: Verdächtiger in Psychiatrie
-
40 Jahre Klimaberichterstattung: Von der Warnung zur Solarrevolution
-
Brandenburg: Mann tötet Frau auf offener Straße
-
Spanien untersucht weiter Ursachen für Massenandrang von Migranten in Ceuta
-
Ökonomen warnen vor staatlicher Wohnungsbaugesellschaft
-
Österreicher in Bayern von Zug erfasst und getötet
-
Bundesaußenminister Wadephul zu Besuch nach Tunesien aufgebrochen
-
Grüne fordern Merz zu mehr Entschlossenheit gegenüber Russland auf
-
Vor Zverevs erster Nachtschicht: Becker glaubt an Finaleinzug
-
Schalkes Trainer Muslic hofft gegen Bayern auf "großes Learning"
-
Drama in Runde eins: Djokovic übergibt sich und scheidet aus
-
Golf: Scheffler gewinnt Tour Championship
-
Henning: "Wenn ich noch jemandem in den Hintern treten muss..."
-
Rund 15 Vermisste nach Sturzflut im Grand Canyon
-
Präsidenten Russlands, Chinas und des Iran bei Gipfel in Kirgistan
-
Erstes Ministertreffen von neuem Verteidigungsbündnis in Istanbul
-
Klingbeil berät mit G20-Finanzministern im US-Bundesstaat North Carolina
-
Außenminister Wadephul besucht Tunesien und Algerien
-
US-Finanzministerium verwehrt Journalisten Akkreditierung für G20-Treffen
-
USA greifen erstmals seit Wochen Ziele im Iran an
Urteil: Keine Entschädigung für Firma bei Corona-Quarantäne von Arbeitnehmer
Einem Urteil des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts zufolge wird Arbeitgebern der Lohn nicht erstattet, den sie einem Arbeitnehmer in Corona-Quarantäne weitergezahlt haben. Da die klagende Firma Revision gegen das Urteil einlegte, soll sich nun das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig mit der Frage befassen, wie das Düsseldorfer Gericht am Mittwoch mitteilte. Allein in Düsseldorf seien seit August noch rund 300 weitere solcher Klagen eingegangen.
In dem konkreten Fall forderte der Arbeitgeber von der zuständigen Behörde, dem Landschaftsverband Rheinland, eine Entschädigung für das weiter gezahlte Arbeitsentgelt. Der Arbeitnehmer hatte sich im November 2022 mit Corona infiziert. Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts steht dem Arbeitgeber aber keine Entschädigung zu.
Müsse ein Arbeitnehmer in Quarantäne und könne nicht von zu Hause aus arbeiten, sei er arbeitsunfähig, erklärte das Gericht. Denn es sei ihm nicht möglich, zur Arbeit zu kommen. Ob er Symptome habe, sei dabei unwichtig.
O.Lorenz--BTB