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Gericht erklärt "Bild"-Berichte über Kardinal Woelki teils für unzulässig
Berichterstattung der "Bild"-Zeitung über den Missbrauchsskandal im Erzbistum Köln ist nach Auffassung des Landgerichts der Stadt in Teilen unzulässig gewesen. Das Gericht untersagte der Zeitung konkrete Passagen aus zwei Artikeln, gegen die Erzbischof Rainer Maria Woelki sich gewehrt hatte, wie aus einer Mitteilung vom Mittwoch hervorging. Ein weiterer Artikel durfte hingegen wie veröffentlicht erscheinen.
In einem ersten Urteil untersagte das Gericht dem Axel-Springer-Verlag Passagen aus zwei Onlineartikeln unter den Überschriften "Kardinal Woelki beförderte Missbrauchs-Priester" und "Stoppen Sie den Kardinal!". Bestimmte Aussagen verstießen gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Geistlichen, hieß es.
Unter anderem hatte die Zeitung geschrieben: "Ungeachtet dessen beförderte Woelki diesen Sexualstraftäter nur zwei Jahre später zum Vize-Stadtdechanten von Düsseldorf." Diese "Meinungsäußerung mit Tatsachenkern" treffe nicht zu, weil der Priester keine nach dem Strafgesetzbuch strafbaren Taten begangen habe.
Statt eines Kindesmissbrauchs habe es sich um einvernehmliche sexuelle Handlungen mit einem Jugendlichen ohne gegenseitige Berührungen gehandelt. Der Geistliche dürfe deshalb auch nicht als "Missbrauchs-Priester" bezeichnet werden, erklärte das Gericht.
Mit einem weiteren Urteil wurde eine Klage Woelkis abgewiesen. Der Verlag durfte einen Artikel mit der Überschrift "Wegen Woelki-Skandal – Treten alle deutschen Bischöfe zurück?" veröffentlichen. Der Text sei nicht so zu verstehen, dass der Kölner Skandal "allein und ausschließlich" für Rücktritte verantwortlich sei.
Auch die Bezeichnung "Woelki-Skandal" sei eine zulässige Bewertung des Sachverhalts. Das gelte auch für die Formulierung "Missbrauchs- und Vertuschungsskandal". Dass es in der katholischen Kirche einen Missbrauchsskandal gebe, sei "unstrittig". Dass dieser überdies vertuscht worden sei, belege die Zurückhaltung eines Gutachtens. Gegen die Urteile kann Berufung beim Oberlandesgericht Köln eingelegt werden.
H.Seidel--BTB